Verbindlicher Klimaschutz
in der Landeskirche

Die Landessynode der Landeskirche Hannovers hat im November 2023 ein umfassendes Klimaschutzgesetz beschlossen. Ziel ist es, die kirchlich verursachten Treibhausgasemissionen verbindlich und schnell zu senken und kirchliches Verhalten ökologisch, ökonomisch und sozial zu gestalten. In der folgenden Übersicht erhalten Kirchenkreise umfassende Informationen für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten.


Oft gestellte Fragen

Was ist das Ziel des Klimaschutzgesetzes und für wen gilt es?

Das Klimaschutzgesetz ist ein Kirchengesetz, das die Landessynode (das Kirchenparlament) im November 2023 beschlossen hat. Zweck dieses Kirchengesetzes ist es, dass die Landeskirche Hannovers spätestens biszum Jahr 2045 eine Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Das ist ein wichtiger Beitrag, um dem weiteren Fortschreiten des Klimawandels entgegenzutreten und das Bundes-Klimaschutzgesetz einzuhalten.

Dieses Kirchengesetz gilt für die Landeskirche und alle kirchlichen Körperschaften, die zu ihrem Bereich gehören, d.h. für Kirchenkreise und Kirchengemeinden und ebenso für alle kirchlichen Einrichtungen.

Welche Zielmarken sollen wann erreicht werden?

Die Landeskirche wird die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) so reduzieren, dass ausgehend vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2035 eine Reduzierung im Vergleich zum Basisjahr 2023 um achtzig Prozent gewährleistet wird. Im Anschluss werden die THG-Emissionen jährlich um zwei Prozent reduziert, so dass mit Ende des Jahres 2045 eine Netto-THG-Neutralität gewährleistet ist.

Alle kirchlichen Körperschaften der Landeskirche berücksichtigen bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Kirchengesetzes und die zu dessen Erfüllung festgelegten Ziele.

Wer ist für Umsetzung des Gesetzes zuständig und welche Bereiche umfasst das Klimaschutzgesetz?

Die THG-Neutralität der Landeskirche soll insbesondere durch THG-Emissionsreduktionen in den Bereichen Gebäude und Mobilität erreicht werden.

Vorrangige Maßnahmen zur Reduktion von THG sind die Verminderung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz. Die nächste Priorität besitzt der Ersatz fossiler durch erneuerbare Energieträger.

Für die Umsetzung der Maßnahmen zur Reduzierung der THG-Emissionen sind die Kirchenkreise, landeskirchlichen Einrichtungen, die Klöster Loccum und Amelungsborn sowie das Landeskirchenamt verpflichtet, Klimaschutzmanagementkonzepte bis zum 31.12.2024 zu erstellen. Die Aktualisierung erfolgt mit dem Beginn der jeweils folgenden Planungszeiträume.

Das Klimaschutzmanagementkonzept benennt die aktuelle Situation, Ziele, kontinuierlich zu überprüfende und anzupassende Maßnahmen und Zuständigkeiten in folgenden Bereichen:

Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden sind die Standards der Landeskirche für nachhaltiges Bauen für alle kirchlichen Körperschaften verbindlich. Für Baudenkmale gelten auch denkmalfachliche Erwägungen.

Die Standards der Landeskirche für nachhaltige Beschaffung sind für alle kirchlichen Körperschaften verbindlich.

Alle kirchlichen Gebäude, die mindestens mittelfristig zum kirchlichen Bestand entsprechend der Gebäudebedarfsplanung gehören, müssen auf ihre Eignung zur Erzeugung von Solarenergie (Solarwärme oder Solarstrom mittels Photovoltaik) bis zum 31.12.2027 überprüft werden. Das Ergebnis ist auf Kirchenkreisebene zu dokumentieren.

Welche Daten müssen als Grundlage für das Klimaschutzgesetz erfasst werden?

Die Daten des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen aus dem Bereich Gebäudeenergie werden beginnend mit den Jahresdaten 2023 ab dem 1. Januar 2024 jährlich von kirchlichen Körperschaften für ihre Bereiche erhoben. Die Daten aus dem Bereich Mobilität werden ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Die kirchlichen Körperschaften stellen diese der jeweils für die Aufsicht zuständigen Stelle zur Fortschreibung der THG-Bilanz und zur Maßnahmensteuerung zur Verfügung.

Die Daten werden spätestens bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres von den kirchlichen Körperschaften über ihre zuständige Verwaltungsstelle an die Landeskirche übermittelt.

Wie wird die Treibhausgasbilanz für einen Kirchenkreis erstellt?

Für die Treibhausgasbilanz werden die Daten der gebäude- und mobilitätsbedingten Emissionen genutzt. Die Verfahren werden jeweils in den Musterkonzepten beschrieben: Musterkonzept Energiemanagement (beginnend mit den Daten für 2023) und Musterkonzept Mobilität (beginnend mit den Daten für 2025).

Hier soll die Frage vereinfacht für die gebäudebezogenen Daten beantwortet werden: Das beste Hilfsmittel dafür ist die Datenbank „Das Grüne Datenkonto“. Dort können alle Gebäude eines Kirchenkreises und deren Energieverbräuche erfasst werden. Für die Gebäude sind diese Daten im Rahmen des Gebäudemanagements erfasst worden. Die Energieverbräuche können durch die Kirchengemeinden eingetragen werden (Energiemonitoring durch die Kirchengemeinden). Um die Daten der einzelnen Gebäude und Kirchengemeinden zusammenzufassen, wird das Menü im Grünen Datenkonto „Export für Office-Software“. Die Zeilenergebnisse lassen sich als SUMME / Saldo für Strom oder Wärme zusammenfassen. Das Ergebnis entspricht dem Bilanzwert des Kirchenkreises. Fragen dazu beantwortet gern an das Support-Team des Grünen Datenkontos (z.B. per Mail unter gruenes-datenkonto.lkh@evlka.de). Die im Grünen Datenkonto hinterlegten Emissionsfaktoren für die Treibhausgasrelevanz des Stroms / der verschiedenen Energieträger für die Wärmeerzeuger werden laufend aktualisiert und spiegeln damit beispielsweise die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am deutschen Strommix wider.

Welche Unterstützungsangebote für die Erarbeitung gibt es?

Die Erstellung von Managementkonzepten soll gemäß Klimaschutzgesetz der Landeskirche bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Das Team Umwelt- und Klimaschutz im HkD unterstützt Kirchenkreise gerne bei der Entwicklung dieser Konzepte. Zur Einführung in das Klimaschutzgesetz und in die Systematik von Managementkonzepten finden Sie alle Informationen hier. Außerdem bietet das Team regelmäßig Online-Schulungen dazu an - siehe unter Veranstaltungen.

Voraussetzung für die Beratung ist, dass die Kirchenkreisleitung entschieden hat, welche Personen für die Konzepterstellung zuständig sind und dass diese Personen das Klimaschutzgesetz samt Begründung sowie die Einführung zu den Managementkonzepten und das jeweilige Musterkonzept kennen und verstanden haben.

Wenn dann bei der konkreten Konzepterstellung Unterstützung gewünscht wird, bieten das Team Umwelt- und Klimaschutz Folgendes an:

  • Zunächst gibt es eine telefonische Beratung mit einem Teammitglied von Umwelt- undKlimaschutz im HkD. Wenden Sie sich bitte dafür an Reinhard Benhöfer (0511-1241- 559) oder Bettina Valtr (0511-1241-510). In diesem Gespräch wird entschieden, wer aus dem Team die konkrete Beratung übernehmen wird, sofern in dem Erstgespräch nicht ausreichend Unterstützung gewährt werden konnte.
  • Ist eine telefonische Beratung nicht ausreichend, bieten wir eine digitale Beratung entweder mit der Leitung der Konzeptgruppe oder aber mit der gesamten Gruppe an. Der Zoom-Link kann von uns zur Verfügung gestellt werden.
  • Stellt sich heraus, dass die digitale Beratung durch einen Präsenztermin ergänzt werden sollte, kommt ein Teammitglied vor Ort.

Der gesamte Service des Teams Umwelt- und Klimaschutz im HkD ist kostenlos.

Kann ich alle Informationen zum Klimaschutzgesetz in einem Dokument nachlesen?

Das Klimaschutzgesetz mit seiner Erläuterung und allen Musterkonzepten ist in einer Broschüre zusammengefasst. Sie kann hier in geringer Stückzahl als Druckexemplar bestellt werden. Zielgruppe sind Mitglieder von Kirchenkreisvorständen und Präsidien von Kirchenkreissynoden sowie Mitglieder von Arbeitsgruppen, die anlässlich des Klimaschutzgesetzes mit der Erstellung der Managementkonzepte befasst sind. Für die Arbeit in den Kirchengemeinden wird diese Broschüre nicht benötigt, kann aber gerne heruntergeladen werden. Download hier.

Wer erarbeitet die Klimaschutzmanagementkonzepte in den Kirchenkreisen?

Die Leitung (Management) eines Kirchenkreises (Kirchenkreisvorstand / Kirchenkreissynode) bzw. einer kirchlichen Einrichtung legt fest, welche Stellen an der Erarbeitung der Konzepte bis zum 31.12.2024 beteiligt sind. Hier wird ein unverbindliches Beispiel für einen Beschluss der Leitung für die Erstellung eines Energiemanagementkonzeptes konstruiert:

„Die Vorlage des Energiemanagementkonzepts (das den Maßgaben des Klimaschutzgesetzes der Landeskirche entsprechen muss) wird bis zum 30.06.2024 von jeweils zwei Mitgliedern aus dem Umwelt- und Bauausschuss, dem Gebäudemanagementausschuss und dem Finanzausschuss des Kirchenkreises unter Mitwirkung des Gebäudemanagements des Kirchenamtes erarbeitet. Vorläufig in Kraft gesetzt wird es vom Kirchenkreisvorstand in seiner ersten Sitzung im dritten Quartal 2024. Der darauffolgenden Kirchenkreissynode wird es zur Beschlussfassung vorgelegt.“

In die Erarbeitung alle Konzepte kann die Expertise weiterer Personen herangezogen werden: Ehrenamtliche können involviert werden, die sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt haben – z.B. Umweltteams aus Grüne-Hahn-Gemeinden für den Gebäude-/ Energiebereich. Auch Berufsstände, deren Fachthemen sich mit den Klimaschutzmanagementkonzepten überschneiden, können hinzugezogen werden, z.B. Biolandwirt*innen und konventionelle Landwirt*innen beim Thema Kirchenland. Und Personen, die sich privat mit beispielsweise Photovoltaikanlagen auseinandergesetzt haben (Konzept Produktion von regional erzeugtem Strom), können ihre Expertise in die Konzepterstellung einbringen.

Wie können erste Maßnahmen entwickelt, bewertet und ausgewählt werden?

Wenn eine Institution ihren Ist-Zustand/Bestand in den Bereichen Energie, Mobilität, Erzeugung von erneuerbarem Strom und nachhaltige Landnutzung ehrlich betrachtet, wird sie Verbesserungsmöglichkeiten entdecken. Meistens sind es mehr, als auf absehbare Zeit umgesetzt werden könnten, denn Personal und Geld sind knapp. Manches, was verbessert werden müsste, könnte auch auf Akzeptanzprobleme stoßen und ist deswegen nicht einfach umzusetzen. Leitungen müssen entscheiden, was von all den Handlungsmöglichkeiten sofort in Angriff genommen werden soll und was noch nicht.

Die Handlungsmöglichkeiten müssen also bewertet werden. Dafür bieten sich die drei Nachhaltigkeitskriterien Ökologie, Ökonomie und Soziales an. Die Entscheidungsfragen lauten dann:

  • Was ist ökologisch sinnvoll?
  • Was ist wirtschaftlich?
  • Was ist im Interesse der betroffenen Menschen und deswegen auch relativ leicht umsetzbar? (Sozialer Aspekt)

Eine erprobte und gut funktionierende Bewertungsmethode ist die Portfolioanalyse – sie kann hier als ausfüllbare Word-Datei heruntergeladen werden. Die Verbesserungsvorschläge werden in die Matrix eingetragen. Alles, was eher rechts und eher oben eingetragen wird, sollte vorrangig, alles was eher links und unten steht, sollte nachrangig umgesetzt werden.

Wie werden die Maßnahmen für das Maßnahmenprogramm der Konzepte entwickelt?

Ziel von Managementkonzepten ist es, Aufgaben und Rollen klar zu benennen und zu definieren, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Dies geschieht sowohl für übergeordnete Aufgaben als auch für die Umsetzung von vorab definierten Maßnahmen.

Sind Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert, wird ermittelt, wie sie umgesetzt werden können, damit entsteht ein Maßnahmenprogramm. Das ist die Grundlage für die Entscheidung der Leitung, des Managements.

Die Maßnahmen müssen immer einem eindeutigen Ziel dienen. Um sich sicher zu sein, welches Ziel mit den Maßnahmen konkret verfolgt wird und um sich des Ziels zu vergewissern, wird es über jedes Maßnahmenprogramm geschrieben. Konkrete Ziele weisen sich dadurch aus, dass sie überprüfbar sind. Dazu ist es wichtig, ein Datum der Zielerreichung festzulegen, es sollten möglichst auch Mengenangaben und ein Basisjahr benannt werden, Beispiel: Gemessen am Basisjahr 2025 sinkt der CO2-Ausstoß aus kirchlicher Mobilität der Hauptamtlichen bis 2028 um 20%.

Für die Maßnahmen wird außerdem festgelegt, was im Detail zur Maßnahme gehört (Zwischenschritte / Teilaufgaben), wer die Maßnahme ausführt und wer kontrolliert, dass und wie sie fertiggestellt wurde. Auch werden Kosten, Arbeits- und Zeitaufwand geschätzt.

Hier können Sie ein Programmblatt als Word-Datei herunterladen. Für die einzelnen Teilbereiche gibt es Vorlagen in den Musterkonzepten. Ausgefüllt dient es als Beschlussvorlage und Maßnahmenübersicht für Entscheidungsgremien. Regelmäßig wird überprüft, ob die Maßnahmen (ordnungsgemäß) erfüllt wurden, es wird gegebenenfalls angepasst und verbessert.


Vorlagen für Managementkonzepte

Erarbeitung von Konzepten auf Kirchenkreisebene

Hier gibt es eine grundlegende Hinweise zur Erarbeitung von Kirchenkreiskonzepten.

Energiemanagement für Kirchenkreise

Hier finden Sie das Muster für ein "Management-Konzept Energie" für Kirchenkreise zum Download.

Mobilitätsmanagement für Kirchenkreise

Hier finden Sie das Muster für ein Management-Konzept "Mobilität in Kirchenkreisen" zum Download.

Bewirtschaftung von Kirchenland

Hier finden Sie das Muster für ein Management-Konzept zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Kirchenland für Kirchenkreise.

Regional erzeugter Strom in Kirchenkreisen

Hier finden Sie das Muster für ein Management-Konzept zur Produktion von regional erzeugtem Strom für Kirchenkreise.

Nachhaltige Beschaffung

Hier finden Sie die Rundverfügung für nachhaltige Beschaffung im Blick auf Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit


Veranstaltungen

23.11.2024: Umwelttag der Landeskirche - Heizen mit erneuerbaren Energien

Samstag, 23. November von 10 Uhr bis 16 Uhr

Programm und Anmeldung hier

15.01.2025: Einsteiger-Schulung „Grünes Datenkonto (Schwerpunkt Energiemonitoring)

Mittwoch, 15. Januar von 18.30 Uhr bis 20 Uhr

Anmeldung hier


Downloads und weitere Informationen

Synodenbeschlüsse, Vorlagen, Infomaterial
Leitfaden zum Gebäudemanagement in der Landeskirche Hannovers

Kontakt

Eine weiblich zu lesende Person
Bettina Valtr
Archivstr. 3
30169 Hannover

Telefon:
0511 1241-510
Das Bild zeigt eine männlich lesbare Person ohne Bart mit kurzen grauen Haaren, einer Brille ohne Fassung, einem schwarzen Hemd und einem mittelbraunen Sakko.
Reinhard Benhöfer
Archivstr. 3
30169 Hannover

Telefon:
0511 1241-559