Kollegium des Landeskirchenamtes
Das Kollegium bestimmt im Rahmen des landeskirchlichen Rechts und der Beschlüsse der anderen kirchenleitenden Organe die Ziele der Arbeit des Landeskirchenamtes. Es entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher oder erheblicher theologischer, rechtlicher oder finanzieller Bedeutung, wie Entwürfe für Kirchengesetze und für den Haushaltsplan der Landeskirche, Grundsätze der Personalausstattung und -entwicklung für das Landeskirchenamt oder den Abschluss von Verträgen mit anderen Kirchen und staatlichen Stellen.