Die Landessynode, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt, ist neben dem Landessynodalausschuss, dem Landesbischof, dem Bischofsrat und dem Landeskirchenamt eines der fünf Verfassungsorgane der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Sie repräsentiert das Element „Gemeinde“, die Grundlage der hannoverschen Landeskirche, genauso wie die Landeskirche gegenüber den Kirchengemeinden. Durch ihren Bezug sowohl auf die Kirchengemeinden als auch auf die gesamte Landeskirche steht sie in einem besonderen Spannungsverhältnis. Einerseits bringt sie die Vielfalt des gemeindlichen Lebens und des ehrenamtlichen Engagements in die Kirchenleitung der Gesamtkirche ein. Umgekehrt machen die Mitglieder der Landessynode die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, aus denen sie kommen, mit den gesamtkirchlichen Themen bekannt und stärken somit das Zugehörigkeitsbewusstsein zur Landeskirche.
Allerdings ist die Landessynode auch keine bloße Vertretung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise, sondern eine auf das Gebiet der gesamten hannoverschen Landeskirche erweiterte Kirchenversammlung. Ihre Mitglieder haben sich mit zahlreichen kirchlichen Angelegenheiten zu befassen und sind bei ihren Beratungen und Beschlüssen nur der Landessynode und dem Herrn verpflichtet.
Zu ihren Aufgaben zählt auch die Gesetzgebungskompetenz, die sie unter Mitwirkung des Landeskirchenamtes wahrnimmt. Sie beschließt über sämtliche Kirchengesetze und verabschiedet den landeskirchlichen Haushaltsplan.
Die Landessynode wirkt außerdem an der Bildung anderer kirchenleitender Organe mit. So wählt sie u.a. den Landesbischof. Des Weiteren wirkt sie an der Wahl der hannoverschen Mitglieder der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, die zugleich Mitglieder der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands sind, mit. Zu den Aufgaben der Landessynode gehört ferner die Beratung von bedeutsamen Themen des kirchlichen und öffentlichen Lebens im Gebiet der Landeskirche.
Die Landessynode setzt sich aus 79 Mitgliedern zusammen. Von diesen 79 Mitgliedern müssen sich 66 Mitglieder einem Wahlverfahren stellen. Gewählt werden sie von den wahlberechtigten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern, den Mitgliedern der Kirchenkreissynoden und den Pastoren und Pastorinnen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Zwölf weitere Mitglieder werden durch den Personalausschuss (bis zum Jahr 2020 durch den Kirchensenat) berufen. Hinzu kommt ein von den Lehrstuhlinhaber*innen der Theologischen Fakultät der Universität Göttingen aus ihrer Mitte entsandter Lehrstuhlinhaber/eine Lehrstuhlinhaberin. Bis zum Jahr 2020 gehörte auch der Abt des Klosters Loccum der Landessynode kraft Amtes an.
In der Regel finden zwei Tagungen im Jahr statt, die sich über drei bis vier Tage erstrecken. Regelmäßiger Tagungsort ist der Große Schwesternsaal des Henriettenstiftes in Hannover. Die Sitzungen der Landessynode sind öffentlich und können jederzeit von Zuhörern besucht werden.
Zwischen den Tagungen arbeiten die Mitglieder der Landessynode in zahlreichen Ausschüssen weiter. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen vom Plenum zugewiesenen Themen zu beraten; ihre Beratungsergebnisse teilen sie der Landessynode in einer der folgenden Tagungen mit. Hier erfolgt dann auch eine abschließende Beschlussfassung.
Die Mitglieder der Landessynode gehören in der Regel einer Synodalgruppe an, die bei der Vorbereitung der Beratungen der Landessynode mitwirken und somit für die Information ihrer Mitglieder eine wichtige Rolle übernehmen. Zurzeit gibt es zwei Gruppierungen – die „Gruppe Offene Kirche“ und die Gruppe „Lebendig.Vielfältig.Kirche“.
Zwischen ihren Tagungen wird die Landessynode vom Landessynodalausschuss vertreten. Ihm gehören sieben Mitglieder an, darunter mindestens zwei und höchstens drei ordinierte Mitglieder der Landessynode. Der Landessynodalausschuss kommt in der Regel monatlich zusammen und berät auch über eigene Zustimmungsrechte im Bereich der Finanzwirtschaft und der Rechtsetzung, die ihm als kirchenleitendes Organ von der Kirchenverfassung übertragen sind. So ist die synodale Mitwirkung an der gemeinsamen Kirchenleitung kontinuierlich gewährleistet.