Die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche Hannovers sind Eigentümer von rund 8.000 Gebäuden. Vor allem handelt es sich um Kirchen und Kapellen, Pfarrhäuser sowie Gemeindehäuser, die wichtige Orte des kirchlichen Lebens sind. Der ganz überwiegende Teil davon ist im Besitz der 1.250 Kirchengemeinden, die auch für die laufenden Kosten und die Erhaltung zuständig sind.
- Von den 1.393 Kirchen und 266 Kapellen stehen über 80% unter Denkmalschutz. Sie prägen oft schon seit Jahrhunderten weithin sichtbar das Erscheinungsbild von Dörfern, Städten und Stadtteilen.
Aktuell arbeiten die Kirchenkreise, Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und die Landeskirche daran, ihren Gebäudebestand grundlegend zu überprüfen. Neben der unbedingt notwendigen Reduktion der CO2-Emissionen machen auch der zu erwartende Rückgang der kirchlichen Einnahmen und die stark gestiegenen Energie- und Bewirtschaftungskosten es notwendig, den Gebäudebestand zu reduzieren. Die verbleibenden Gebäude müssen klimafreundlich saniert und möglichst energieeffizient genutzt werden.
- Seit vielen Jahren gibt es in der Landeskirche das Programm „Grüner Hahn“. Es unterstützt Kirchengemeinden und Kirchenkreise dabei, kontinuierlich ihren Energieverbrauch zu überprüfen und möglichst zu senken.
Entscheidend für den Umgang mit kirchlichen Gebäuden ist ein flächendeckendes Gebäudemanagement. Ziel ist es, Gesamtkonzepte zu entwickeln und festzulegen, welche Gebäude an welchen Standorten langfristig für die in den Kirchengemeinden gewünschte inhaltliche Arbeit erforderlich sind. Wird nach einer kritischen Bestandsaufnahme und Nutzungsanalyse festgestellt, dass zu viele oder zu große Gebäude vorhanden sind, die nicht unterhalten werden können, bleiben mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Durch Vernetzungen mit kommunalen Einrichtungen oder Kooperationen mit benachbarten Kirchengemeinden lassen sich oft gemeinsame Zukunftsperspektiven für den Gebäudebestand entwickeln.
Wenn es gelingt, dass sich auch nichtkirchliche Organisationen oder Einrichtungen an der Nutzung und Finanzierung von Gebäuden beteiligen, kann die Abgabe oder der Abriss von zentralen oder ortsbildprägenden Gebäuden vermieden werden. In anderen Fällen können Gemeinderäume in vorhandene Kirchen eingebaut werden, sodass das bisherige Gemeindehaus verkauft werden kann. Welche Alternative die passende ist, muss im konkreten Fall abgewogen werden.
Wenn keine sinnvolle Nutzung mehr gefunden wird, können Gebäude auch verkauft und im äußersten Fall abgerissen werden. Vor allem Kirchengebäude stehen unter Denkmalschutz. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat sich im Loccumer Vertrag von 1955 verpflichtet, die Erhaltung und Pflege bauhistorisch bedeutsamer Gebäude selbst wahrzunehmen und mit der staatlichen Denkmalpflege zusammen zu arbeiten. Veränderungen, Umgestaltungen, Veräußerungen oder ein Abriss als letzter Möglichkeit sind aber auch bei Denkmalen grundsätzlich möglich.