Von Trauer sind wir alle betroffen. Und obwohl der Tod eine allgegenwärtige Dimension unseres Lebens ist, bleibt jeder Abschied eine Ausnahmesituation und stellt oft eine schwere Belastung dar. Die Kirche steht allen Trauernden zur Seite, ganz gleich was sie belastet. Sie stellt ihre lange Erfahrung mit Trauer und Tod zur Verfügung. Sie bietet Rituale, die hilfreich sind, gerade wenn es keine richtigen Worte zu geben scheint.
Sie haben Grund zur Trauer und benötigen Unterstützung? Mit der Eingabe Ihrer Adresse können Sie ermitteln, welche Kirchengemeinde in Ihrem Wohnort für Sie zuständig ist.
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten.
Haben Sie weitere Fragen, schreiben Sie uns an landeskirche@systeme-e.de - wir sind für Sie da.
Fragen zur Bestattung
Welche Arten von Bestattungen gibt es?
Grundsätzlich kann die Bestattung als Sargbestattung oder als Feuerbestattung, bei der eine Urne beigesetzt wird, geschehen. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne im Meer versenkt wird. Urnen können auch in Wäldern (Bestattungswälder) beigesetzt werden. Dabei wird die Asche der verstorbenen Person in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln eines Baumes beigesetzt.
An jedem dieser Orte ist eine kirchliche Beisetzung möglich.
Was ist eine Aussegnung?
Eine Aussegnung ist eine Andacht mit Trauernden am Sterbebett, im Trauerhaus, Krankenhaus oder im Pflegeheim nach Eintritt des Todes. Der*die Pastor*in spricht den Segen über dem oder der Verstorbenen, betet für die Hinterbliebenen und segnet auch sie. Es ist ein erster Schritt des Abschieds.
Auch im Abschiedsraum des Bestattungsinstitutes kann eine Aussegnung stattfinden. Das Angebot besteht jederzeit. Sprechen Sie hierüber gerne mit Ihrem*Ihrer Pastor*in. Auch die Seelsorger*innen in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Pflegeeinrichtungen können Sie danach fragen.
Welche pflegeleichten Bestattungsformen gibt es?
Sarg- oder Urnenbestattungen können auf Rasenfeldern vorgenommen werden, auf denen jeweils ein flacher Stein mit dem Namen versehen wird. Auch Stelen, die mit Namen beschriftet sind, sind verbreitet. Eine weitere pflegeleichte Bestattungsform sind anonyme Gräberfelder. Auf evangelischen Friedhöfen in unserer Landeskirche werden jedoch keine Grabfelder für anonyme Bestattungen angelegt, da im christlichen Verständnis der individuellen Würdigung jedes Menschen eine besondere Bedeutung zukommt.
Was gehört unbedingt zu einer christlichen Bestattung?
Zu einer christlichen Bestattung gehören immer zwei Bestandteile: Die Trauerfeier und die Beisetzung. Je nach Bestattungsform müssen diese beiden Teile nicht am gleichen Tag stattfinden. In der Friedhofskapelle oder in der Kirche gestaltet der*die Pastor*in die Trauerfeier, indem er*sie die christliche Auferstehungsbotschaft mit dem Leben des oder der Verstorbenen verwebt. Ein Psalmgebet, ein biblischer Text und dessen Auslegung sowie tröstliche Lieder oder Musikstücke sind prägende Bestandteile der Trauerfeier. Anschließend folgt der symbolische Abschied auf dem Friedhof: Mit dem Erdwurf („Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staube“), einem biblischen Auferstehungsvers und dem Segen für die Gemeinde schließt der*die Pastor*in die Bestattung ab. Die Angehörigen treten an das offene Grab und können die Beisetzung mitvollziehen, indem sie Erde oder Blumen in das Grab streuen.
Kann jemand, der sich das Leben genommen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja. Eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung. Im Gespräch mit Ihrem*Ihrer Pastor*in können Sie Ihre Fragen und Nöte angesichts des Suizids ansprechen.
Kann ein Kind kirchlich bestattet werden, wenn es noch nicht getauft war?
Ja, wenn die Eltern das wünschen. Auch ein tot geborenes Kind kann auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Viele Friedhöfe haben besonders gestaltete Gräberfelder für früh verstorbene Kinder. Frühere gewichtsabhängige Beschränkungen bei tot geborenen Kindern im Bestattungsrecht haben keine Gültigkeit mehr.
Ist eine kirchliche Trauerfeier öffentlich?
Ja: Trauergottesdienste sind öffentliche Gottesdienste und finden grundsätzlich an öffentlich zugänglichen Orten statt, in der Regel in der Kirche oder Friedhofskapelle.
Als Kirche setzen wir uns für eine öffentliche Trauerkultur und für öffentliche Trauerfeiern ein, die nicht „in aller Stille“ oder „im engsten Familienkreis“ stattfinden, sondern für alle zugänglich sind. Die Möglichkeit zum Abschied sollte nicht einem abgeschlossenen Angehörigenkreis vorbehalten sein. Das gilt gerade auch in Zeiten von „Patchworkfamilien“, in denen sonst oft ein Teil der (ehemaligen) Familie ausgeschlossen ist. Es betrifft auch das weitere Umfeld. Weil Menschen als soziale Wesen in vielen Bezügen leben, sollte allen die Möglichkeit zum Abschied und zur Trauer gegeben sein.
Wer entscheidet, wie ich bestattet werde?
Die Wünsche der verstorbenen Person sind maßgeblich für den Ort und die Art der Beerdigung, wenn sie diese vor ihrem Tod geäußert oder schriftlich festgelegt hat. Wenn keine Wünsche dieser Art bekannt sind, entscheiden die nächsten Angehörigen oder diejenige, denen die verstorbene Person ausdrücklich das Recht zur Totenfürsorge übertragen hat. Sprechen Sie als Angehörige mit dem*der Pastor*in über die möglichen Formen der Bestattung und über die Trauerfeier. Auch die Bestatter*innen beraten Sie dazu.
Meine Mutter ist gestorben. Was muss ich jetzt tun?
Zunächst wenden Sie sich an ein Bestattungsinstitut, welches mit Ihnen alle organisatorischen Dinge bespricht. Sie können sich, wenn sie mögen,auch direkt an die Kirchengemeinde wenden. In der Regel vermittelt auch das Bestattungsinstitut den Kontakt zu dem*der Pastor*in und klärt Ihren Terminwunsch mit dem Pfarramt und ggf. der Friedhofsverwaltung. Zuständig für die Bestattung ist grundsätzlich die Kirchengemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt Mitglied war.
Mein Vater will nicht an seinem Wohnort sondern in meiner Kirchengemeinde bestattet werden. Geht das?
Ja, das ist in der Regel möglich. Manchmal wird es gewünscht, dass die verstorbene Person nicht am letzten Wohnort bestattet wird. Wenden Sie sich gern an den*die Pastor*in der Kirchengemeinde, in der die Bestattung stattfinden soll. Diese Kirchengemeinde benachrichtigt dann die Kirchengemeinde, in der die verstorbene Person Mitglied war.
Manchmal werden auch andere Pastor*innen als die jeweils örtlich Zuständigen für eine Beerdigung erbeten, weil es eine besondere Verbindung zu einer bestimmten Pfarrperson gibt. Auch dies ist möglich. Sprechen Sie mit der Pfarrperson, die Sie sich für die Beerdigung wünschen. Auch hier können Sie in vielen Fällen auf die Unterstützung durch ein Bestattungsinstitut zurückgreifen.
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Eine mögliche Mitwirkung von Pfarrpersonen einer anderen Konfession können Sie mit Ihrer Kirchengemeinde absprechen.
Was kostet eine kirchliche Bestattung?
Die Aussegnung, die seelsorgliche Begleitung sowie der Gottesdienst sind für evangelische Kirchenmitglieder kostenfrei. Für die Nutzung der Friedhofskapelle sowie für weitere Dienste fallen in der Regel Kosten an. Allerdings entstehen Kosten für die Grabstelle selbst, den Sarg, die Dienstleistung des Bestattungsunternehmens oder auch für Blumenschmuck.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Grundsätzlich gilt: Wer aus der Kirche austritt, verzichtet auf eine kirchliche Trauerfeier. In der Regel werden daher nur Kirchenmitglieder kirchlich bestattet. Menschen, die nicht zur Kirche gehören, können in Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, vor allem wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint.
Hat der oder die Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, muss das respektiert werden.
Von der Bestattung ist die Begleitung der Angehörigen zu unterscheiden. Wo von christlichen Zugehörigen einer verstorbenen Person, die nicht Mitglied der Kirche war, eine solche Begleitung, etwa in Form einer Andacht, gewünscht wird, ist das möglich.
Ist eine Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof (ohne Trauerfeier) möglich, auch wenn man nicht Kirchenmitglied ist oder einer anderen Konfession angehört?
Ja, in der Regel ist das möglich. Diese Frage wird in der jeweiligen Friedhofsordnung vor Ort geregelt. Bitte wenden Sie sich, wenn es sich um einen kirchlichen Friedhof handelt, an die Friedhofsverwaltung.
Können sich Mitglieder anderer Kirchen evangelisch beerdigen lassen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Pastor*in.
Muss ich als trauernde Zugehörige am Grab nach der Beisetzung jedem die Hand reichen?
Nein. Sie bestimmen, was Ihnen in dieser extremen Situation am meisten hilft. Wenn Sie keine persönlichen Beileidsbekundungen am Grab wünschen, ist ein Hinweis bereits in der Traueranzeige für alle Beteiligten sehr hilfreich. Informieren Sie auch das Bestattungsunternehmen und die Kirchengemeinde über Ihren Wunsch, damit sie bei Nachfragen Ihrer Gäste auskunftsfähig sind.
Fragen zur Gestaltung
Welche Möglichkeiten gibt es, an der Trauerfeier mitzuwirken?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung. Manchmal ist es aber auch sehr schwer, als trauernde Person einen Beitrag zu leisten, und das müssen Sie auch nicht. Die christliche Trauerfeier bietet als Ritual die Möglichkeit, sich tragen zu lassen. Wenn man bei der Trauerfeier anwesend ist, gemeinsam zurückschaut und trauert, ist die Teilnahme bereits ein wichtiger Beitrag.
Wer aktiv mitwirken möchte, kann z. B. musizieren, ein Gedicht vortragen, eine Fürbitte sprechen oder in einer Ansprache Gedanken an die verstorbene Person teilen. Manche Familien möchten ein Foto des verstorbenen Menschen aufstellen. Sprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Pastor*in über die Gestaltung.
Was kann ich für das Trauergespräch vorbereiten?
Sie brauchen für das Trauergespräch überhaupt nichts vorzubereiten oder mitzubringen. Die Formalitäten einer Bestattung (Sterbeurkunde) werden vom Bestattungsinstitut geregelt. Wenn Sie mögen, können Sie überlegen, welche Musik und welche Lieder dem verstorbenen Menschen wichtig waren und welche Sie gern bei der Trauerfeier hören oder singen würden. Vielleicht gab es Bibelstellen, die eine Bedeutung im Leben der verstorbenen Person hatten. Auch einige Gedanken zum Lebenslauf sind möglich – aber nicht erforderlich.
Kann die Trauerfeier statt in der Friedhofskapelle in der Kirche stattfinden?
In einigen Kirchengemeinden ist das möglich. Wenn eine verstorbene Person in ihrer Kirche zuhause war, wenn Angehörige diesen Wunsch haben oder es aus Platzgründen ratsam ist, kann die Nutzung der Kirche bei der Kirchengemeinde angefragt werden. Nicht christliche Trauerfeiern sind allerdings in der Kirche nicht möglich.
Welche Bedeutung hat die Musik bei einer Beerdigung?
Die Bedeutung der Musik ist nicht zu unterschätzen. Musik kann Trauer ausdrücken und Tränen lösen, sie kann die Anwesenden trösten und Geborgenheit vermitteln, wie auch neue Hoffnung und Lebensmut wecken. Lieder und Musikstücke stehen wesentlich für das, was die verstorbene Person in ihrem Leben erlitten oder auch an Glück erfahren hat. Deshalb spielen Musikwünsche der Angehörigen bzw. der Verstorbenen selbst eine große Rolle für die persönliche Gestaltung der Trauerfeier. Unterschiedlichste Musikstile können dabei zum Zuge kommen. Das Repertoire geht auch über die Lieder des Gesangbuchs hinaus.
Muss bei einer Trauerfeier gesungen werden?
Nein, es muss nicht gesungen werden. Aber der Gesang kann hilfreich sein und den Schmerz der Hinterbliebenen ausdrücken oder aktuell Trost spenden. Selbst wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es im Trauergottesdienst meist Menschen, die mitsingen. So entsteht ein Gefühl von Gemeinschaft: Wir sind mit unserer Trauer nicht allein.
Sind Nachrufe am Grab erlaubt?
Nachrufe am Grab sind möglich, etwa Beiträge von Vereinen, denen die oder der Verstorbene angehörte. Solche Beteiligungen schließen sich in der Regel an die kirchliche Trauerfeier an.
Was passiert, wenn sich niemand um die Beerdigung kümmert? Dürfen sich befreundete Personen der Beerdigung annehmen?
Übernimmt von den noch lebenden Angehörigen niemand freiwillig die Organisation der Bestattung oder gibt es keine Angehörigen, wird die Kommune tätig. Das Ordnungsamt der Kommune, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sorgt für die Bestattung. Die Begleitung seitens des örtlichen Pfarramtes ist immer möglich. Das Ordnungsamt muss die Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigen. Wenn diese nicht eingeäschert werden wollte, darf sich auch das Ordnungsamt nicht darüber hinwegsetzen.
Für Verstorbene ohne Angehörige, bei denen sich niemand um die Beerdigung kümmert, gibt es mancherorts evangelische Gemeinschaften, die ihre Aufgabe darin sehen, zu einer würdigen Bestattung von Menschen ohne Angehörige und eigene Mittel beizutragen.
In Göttingen gibt es beispielsweise die Tobiasbruderschaft. Sie arbeitet zusammen mit den Fachdiensten der Stadt und allen Bestattungsunternehmen, die sich beteiligen möchten. Sie lädt regelmäßig zu öffentlichen Abschiedsgottesdiensten auf den Friedhof ein, die von evangelischen Pfarrpersonen geleitet werden. Zu den Gottesdiensten wird unter Namensnennung der Verstorbenen mit einer Traueranzeige im Göttinger Tageblatt öffentlich eingeladen.
Wenn es keine Angehörigen gibt, wohl aber befreundete Personen, können diese sich natürlich um die Trauerfeier kümmern. Bitte setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrer Kirchengemeinde in Verbindung. Sie wird sie bei der Organisation unterstützen.
Welche Kirchengemeinde/welcher Friedhof ist zuständig – der Wohnort der verstorbenen Person oder meiner?
Zunächst einmal der Wohnort der verstorbenen Person. Wenn Sie allerdings beispielsweise aus Gründen der Grabpflege lieber einen anderen Friedhof wünschen, der näher an Ihrem Wohnort liegt, suchen Sie gerne das Gespräch mit der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes oder bitten Sie das Bestattungsinstitut, dieses für Sie zu übernehmen.
Kann ich auf jedem Friedhof beerdigt werden?
Grundsätzlich ja. Am besten suchen Sie das Gespräch mit der örtlich zuständigen Kirchengemeinde.
Wer ist für die Bestattung zuständig?
Normalerweise übernimmt der Pastor oder die Pastorin der Kirchengemeinde die Bestattung, wo der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Der Pastor oder die Pastorin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. In der Regel stellt aber das Bestattungsunternehmen den Kontakt mit dem Pfarramt her, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Was darf mit in den Sarg? Welche Kleidung dürfen Verstorbene im Sarg tragen?
Grundsätzlich darf alles in den Sarg, das sich zersetzt und dabei keine Schadstoffe in der Erde bzw. im Grundwasser hinterlässt. Das betrifft vor allem Plastik und Metall. Kleidungsstücke oder auch Beigaben, die auf natürlichem Wege zerfallen, sind deshalb kein Problem. Schuhe mit Plastiksohle sind dagegen nicht dienlich – dies gilt auch für die Verbrennung.
Wie viele Leute dürfen zu einer Trauerfeier kommen?
Als Kirche setzen wir uns für eine öffentliche Trauerkultur und für öffentliche Trauerfeiern ein, die nicht „in aller Stille“ oder „im engsten Familienkreis“ stattfinden, sondern für alle zugänglich sind. Wie viele Personen in die gewählte Kirche oder Kapelle passen, erfahren Sie von der jeweiligen Kirchengemeinde. Suchen Sie gerne das Gespräch und beraten Sie darüber, wie mit einer erwartbar großen Zahl an Teilnehmenden umgegangen werden kann.
Sollen Kinder mit zur Beerdigung kommen?
Kinder können selbstverständlich an der Beerdigung teilnehmen. Sehr oft ermöglicht ihnen eine Teilnahme, das Geschehene besser zu begreifen. Allerdings sollten Kinder gut auf die Bestattung vorbereitet und gefragt werden, ob sie teilnehmen möchten. Meist haben Kinder ein gutes Gespür dafür, ob es ihnen zu viel ist oder nicht.
Wo sitzt wer in der Kirche bei einer Trauerfeier? Muss ich Plätze reservieren – darf ich das?
Die Trauerfeier gestalten die Hinterbliebenen mit der Kirchengemeinde gemeinsam. Auch das Bestattungsinstitut unterstützt Sie dabei gerne. Sie können besprechen, welchen Raum Sie für die engsten Vertrauten der verstorbenen Person freihalten wollen. Sprechen Sie dabei ruhig auch an, wenn es Menschen gibt, denen Sie in dieser außergewöhnlichen Situation lieber nicht nahekommen möchten. Auch dafür kann eine Lösung gefunden werden.
Muss man schwarz tragen?
Vor allem für den westlichen Kulturkreis ist es üblich, Schwarz zu tragen. Die Farbe Schwarz repräsentiert nicht nur Trauer, sondern ist auch ein Zeichen des Respekts gegenüber dem Verstorbenen und drückt den Hinterbliebenen Anteilnahme aus. Oft aber hinterlassen Verstorbene in ihren letzten Wünschen auch, dass die Trauergemeinde nicht in schwarz kommen soll. Wenn Sie unsicher sind, was für die Zugehörigen der verstorbenen Person passend erscheint, suchen Sie gerne den Kontakt zur ausführenden Kirchengemeinde oder zum ausführenden Bestattungsunternehmen.
Muss ich als trauernde Zugehörige am Grab nach der Beisetzung jedem die Hand reichen?
Nein. Sie bestimmen, was Ihnen in dieser extremen Situation am meisten hilft. Wenn Sie keine persönlichen Beileidsbekundungen am Grab wünschen, ist ein Hinweis bereits in der Traueranzeige für alle Beteiligten sehr hilfreich. Informieren Sie auch das Bestattungsunternehmen und die Kirchengemeinde über Ihren Wunsch, damit sie bei Nachfragen Ihrer Gäste auskunftsfähig sind.
Was wirft man ins Grab? Muss ich Erde ins Grab werfen? Was bedeutet das?
Das Werfen von Sand oder Erde auf die Urne oder den Sarg symbolisiert das gemeinsame Schließen des Grabes. In Anlehnung an die Dreifaltigkeit („im Namen des Vaters und des Sohnes und der Heiligen Geistkraft“) wurde dies traditionell drei Mal wiederholt.
Der dreimalige Erdwurf kann zum einen die Vergänglichkeit allen menschlichen Lebens bewusst machen. Zugleich deckt die anwesende Gemeinde so den verstorbenen Menschen zur letzten Ruhe auf Erden gemeinsam zu und vollzieht auf diese Weise einen Dienst der Barmherzigkeit.
Heutzutage werden für diesen Brauch oft auch farbenfrohe Blütenblätter genutzt.
Wird der Leichnam in der Kirche aufgebahrt? Wird der Sarg geöffnet?
Die Aufbahrung des Verstorbenen bietet der Trauergemeinde vor der Beisetzung die Möglichkeit, auf eine besonders würdigende Weise Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Diese Abschiednahme ist mit geschlossenem oder geöffneten Sarg möglich.
Darf ich den Leichnam/die Urne selbst transportieren?
Die Bestattungsgesetze der Bundesländer verbieten es Privatpersonen, einen Leichnam zu transportieren. Die Überführung eines Verstorbenen darf daher ausschließlich von Bestattungs- oder Überführungsunternehmen vorgenommen werden.
Darf ich auf einem Grab alles pflanzen, was ich möchte?
Nein. Zunächst kommt es darauf an, um welche Art an Grabstelle es sich handelt. Entscheidend ist, was in der örtlichen Friedhofsatzung dazu festgehalten ist. So gibt es beispielsweise pflegeleichte Urnenfelder, auf denen ganz ausdrücklich keine weitere Grabbepflanzung vorgesehen ist. Bei einer Erdbestattung („Wahlgrab“) sind nicht überall Grabplatten, Schotter oder Kiesel gestattet. Auch sind wuchernde Pflanzen, die sich durch ihr Wurzelwerk unterirdisch vergrößern und so Wege und Nachbargräber erobern könnten, meist untersagt. Wenn Sie unsicher sind, ob die Lieblingspflanze der verstorbenen Person auf dem gewählten Grab auf Zustimmung stößt, suchen Sie das Gespräch mit der örtlich zuständigen Friedhofsgärtnerei. Die berät Sie gerne. In Friedwäldern oder Ruheforsten sind zusätzliche Bepflanzungen im Wald grundsätzlich nicht möglich; widerrechtlich gesetzte Pflanzen werden entfernt.
Kann ich eine Grabstelle vorbestellen?
Grabstellen können von jeder Person zu jeder Zeit im Vorfeld bei den örtlichen Trägern von Friedhöfen erworben werden. Die dafür erhobene Gebühr bemisst sich an der örtlich üblichen Liegezeit von Gräbern. Diese hängt in der Regel auch von den Bodenverhältnissen ab. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag des Erwerbs und kann bei Ablauf verlängert werden.
Kann ich eine gekaufte Grabstelle wieder zurückgeben (bei Umzug)?
Wenn Sie eine Grabstelle für sich selbst gekauft haben, entscheiden sich aber beispielsweise wegen eines Umzugs um, können Sie diese „unbelegte“ Grabstelle jederzeit zurückgeben. Ist beispielsweise bei einem Familiengrab bereits eine Person beigesetzt worden, der Rest der Familie aber möchte dort nicht beerdigt werden, ist eine Rückgabe erst nach Ablauf der Ruhezeit möglich. Diese ergibt sich aus den örtlichen Friedhofsatzungen.
Den Weg gemeinsam weitergehen
Wer ist für mich da?
Setzen Sie sich mit Menschen in Verbindung, die Ihnen nahestehen, um nicht alleine in der schwierigen Situation zu sein. Es ist sinnvoll, sich Hilfe in der Familie oder bei Freundinnen und Freunden zu holen, um seelische und organisatorische Unterstützung zu erhalten. Sollten Sie niemanden zum Reden haben oder nicht deren Nähe wünschen, steht Ihnen Ihre Kirchengemeinde auch seilsorglich zur Seite. Ganz anonym können Sie gebührenfrei auch Hilfe bei der Telefonseelsorge über die Rufnummer (0800) 111 0 111 bekommen.
Wie geht es nach der Trauerfeier weiter?
Im Anschluss an die Trauerfeier laden manche Angehörige die Trauergäste zu einem Beerdigungskaffee ein. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Weg weiterzugehen, sich zu stärken mit Essen und Trinken und sich auszutauschen in der Erinnerung an die verstorbene Person. Manche Kirchengemeinden stellen ihre Gemeinderäume dafür zur Verfügung.
Wann wird der Verstorbenen in der Gemeinde gedacht?
In vielen Gemeinden ertönen die Kirchenglocken, wenn ein Mensch verstorben ist. Damit wird die Kirchengemeinde informiert, dass jemand aus ihrer Mitte verstorben ist.
Am Sonntag nach der Bestattung wird in dem Gottesdienst der Kirchengemeinde namentlich mitgeteilt, dass ein Gemeindemitglied verstorben ist. Es wird an die Verstorbenen gedacht und für ihre Angehörigen gebetet. Hierfür kann auch ein anderer Sonntag verabredet werden.
Am Ewigkeits- oder Totensonntag, dem Sonntag vor dem 1. Advent, werden die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres namentlich genannt. Meistens wird für alle eine Kerze entzündet und ihrer im Gebet gedacht.
Gibt es in der Kirchengemeinde auch Trauergruppen? Wer hilft mir, eine Trauergruppe zu finden?
Viele Kirchengemeinden bieten neben der seelsorglichen Begleitung auch Trauergruppen an oder sie können im näheren Umfeld eine solche Gruppe vermitteln.
Finde ich bei der Kirchengemeinde auch Seelsorge/Trost ohne Todesfall?
Natürlich. Seelsorge, also der Beistand in Momenten der Not, ist eine der kirchlichen Kernanliegen, ganz gleich, was auch immer Ihnen auf der Seele lastet. Von jedem Ort und zu jeder Zeit erreichen Sie die Telefonseelsorge unter Telefon (0800) 1110 111 und bei der Telefonseelsorge im Internet.
Welche weiteren Angebote hält die Kirche noch bereit?
Ihr Kirchengemeinde ist jederzeit gern für Sie da, wenn Sie das Bedürfnis nach einem Gespräch haben. In vielen Kirchengemeinden gibt es neben der Pastorin oder dem Pastor auch einen ehrenamtlichen Besuchsdienst, der zu Ihnen kommt, wenn Sie dies wünschen. Darüber hinaus gibt es regional und überregional Angebote und Gruppen für trauernde Angehörige. Spezielle Angebote wenden sich zum Beispiel an Eltern, die ein Kind verloren haben, an Jugendliche oder an Angehörige nach einem Suizid in der Familie.