Gleichstellungsbeauftragte der Landeskirche
„Die Landeskirche fördert ein Zusammenleben in Vielfalt und die Gleichstellung von Menschen jeden Geschlechts. Sie wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung und setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben ein.“ (Kirchenverfassung Art. 2, Abs. 3)
Die Stabsstelle Gleichstellung in der Landeskirche ist Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) für Menschen, die in der Kirche Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren.