Bis zum 31.7.2025 sollen alle Kirchenkreise, Verbände und unselbstständigen Einrichtungen die Treibhausgasemissionsdaten ihrer Gebäude aus den Jahren 2023 und 2024 an die Landeskirche übermitteln (gemäß Klimaschutzgesetz sowie Mitteilung K 2/2025). 

Durch die Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz auf Ebene des Kirchenkreises wird der Treibhausgasausstoß des Gesamtgebäudebestands erstmalig für das Basisjahr 2023 datenbasiert festgestellt (Status quo). Von diesem Ausgangswert ausgehend, soll der Gesamt-Treibhausgasausstoß auf Kirchenkreisebene kontinuierlich bis zur Netto-Treibhausneutralität im Jahr 2045 gesenkt werden.

Lesen Sie mehr dazu in der Anlage zur K-Mitteilung oder im wiki zur Erfassung kirchlicher Gebäude-, Energieverbrauchs- und Treibhausgasemissionsdaten bei intern-e (Wiki Erfassung kirchlicher Gebäude-, Energieverbrauchs- und Treibhausgasemissionsdaten ).

In beiden finden Sie wichtige Grundlagen, die für die Erstellung von Energie- und Treibhausbilanzen der Kirchenkreise erforderlich sind.

Download Mitteilung K 2/2025

Download Anlage zu K 2/2025