Ein intensiver Fachtag zum Ehrenamtsgesetz
Deutschland gehört zu den Ländern mit überdurchschnittlich hohem bürgerlichem Engagement. Rund 31 Millionen Menschen sind in Deutschland in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig, und ohne sie würde das gesellschaftliche Leben in vielen Bereichen zum Erliegen kommen. Das gilt für die evangelische Kirche in besonderem Maße. Denn die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen gehört zu ihren konstitutiven Elementen und spiegelt sich in allen Bereichen wider: Ob in der Leitung der Gemeinde, im Gottesdienst, bei Veranstaltungen oder Besuchsdiensten.
Am 22. September 2023 lud der „Fachtag Ehrenamtsgesetz“ der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers im Stephansstift in Hannover zu einem intensiven Austausch ein, um wichtige Punkte für die Formulierung eines neuen Ehrenamtsgesetzes herauszuarbeiten. Ziel war dabei unter anderem, dem Auftrag der Landessynode zu folgen und ein Ehrenamtsgesetz zu entwickeln, das Ehrenamtliche zukünftig noch stärker unterstützt und schützt. Wichtige Kernfragen dabei waren unter anderem: Was muss geregelt sein, damit die ehrenamtliche Tätigkeit attraktiv ist? Welche Rahmenbedingungen hemmen oder beeinträchtigen außerdem die Ausübung eines Ehrenamtes?
Dr. Rainer Mainusch, der Juristische Vizepräsident des Landeskirchenamtes machte die wachsende Bedeutung des Ehrenamtes in der Kirche deutlich. „Der Fachtag ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Ehrenamtsgesetz“, sagte er und betonte: „Ehrenamtliche Arbeit wird unsere Kirche zukünftig noch stärker prägen. Ehrenamtliches Wirken geschieht als zivilgesellschaftliches Engagement im Sozialraum.“ Relevante Aspekte seien bereits in der Verfassung der Hannoverschen Landeskirche geregelt: „Ehrenamtliche und berufliche Dienste sind in einer Dienstgemeinschaft aufeinander bezogen. Beide dienen gleichwertig dem Auftrag Jesu Christi“, betonte Mainusch in seiner Ein- und Hinführung. Ein Ehrenamtsgesetz habe das Ziel „attraktive Bedingungen für ehrenamtliche Mitarbeit rechtlich und organisatorisch abzusichern.“
Das freiwillige Engagement ist eng verwoben mit der Zivilgesellschaft und prägt sie mit. Dies spiegelte auch die Runde der rund vierzig Teilnehmenden wider, die am Fachtag die vielfältigen Perspektiven freiwillig und beruflich aktiver Menschen in unterschiedlichen kirchlichen und sozialen Tätigkeitsfeldern mit ehrenamtlicher Prägung in die Diskussion einbrachten.
Nach der Begrüßung durch Susanne Briese, Landespastorin für Ehrenamtliche, und der Einführung zu Anlass und Ziel des Tages durch Vizepräsident Dr. Mainusch folgte ein erster Austausch, in dem die Teilnehmenden ihre eigenen Erfahrungen zur Motivation und Begleitung im Engagement eingebracht haben.
Im Anschluss an die Meinungsbilder dieser Runde stellte die Soziologin und Religionswissenschaftlerin Maria Sinnemann den aktuellen Stand der Wissenschaft unter dem Titel „Mit Daten Gesetze machen?“ vor. Hier lag der Schwerpunkt auf Daten des Freiwilligen-Surveys 2019, zu denen Maria Sinnemann 2022 eine Sonderauswertung für die evangelische Kirche verfasst hat. Maria Sinnemann würdigte den intensiven Austausch zwischen innerkirchlichen und außerkirchlichen Akteuren, den der Fachtag ermöglichte. Denn „Kirche im Sozialraum ist ein relevanter Fokus. Eine wichtige Frage ist, ob und wie ein Ehrenamtsgesetz dabei unterstützen kann, kirchliches Engagement noch stärker in der Zivilgesellschaft zu verorten“, betonte sie.
Die zweite Austauschrunde konzentrierte sich auf die inhaltliche und rechtliche Ausgestaltung des Ehrenamtsgesetzes: Welche Themen, Vorgaben etc. müssten vorkommen? Was muss verbindlich und klar geregelt sein, damit die mit dem Ehrenamt verbundenen Obliegenheiten und Verpflichtungen deutlich sind und das Ehrenamt nicht in ungewünschter Weise ausgeübt wird. Welche Möglichkeiten und Optionen sollten bedacht werden?
„Wir können es gar nicht genug wertschätzen“
In der intensiv geführten Diskussion wurden vor dem Hintergrund des Austausches und des Impulsvortrages unter anderem die praxisgerechte Ausgestaltung des Ehrenamtsgesetzes und deren Details (Fortbildung, Beratung, Vergünstigungen, Komunikation etc.) thematisiert sowie die mögliche Bedeutung des Gesetzes für den Sozialraum Kirche und dessen Protagonisten. Mit einem Ausblick auf das weitere Verfahren der Erarbeitung und Einführung eines Ehrensamtgesetzes endete der Fachtag.
„Freiwilliges Engagement können wir gar nicht genug wertschätzen“, sagte zum Abschluss Landespastorin Susanne Briese. „Es ist unverzichtbar für eine lebendige Bürgergesellschaft und damit für unsere Kirche. Deshalb ist ein Gesetz wichtig, das den gewandelten Bedürfnissen ans ehrenamtliche Engagement Rechnung trägt.“