Die katholischen Bischöfe und die leitenden evangelischen Geistlichen aus Niedersachsen und Bremen haben erneut gemeinsame Thesen zur Neuregelung des Assistierten Suizids verabschiedet. Bereits vor einem Jahr hatten sie sich mit einem ökumenischen Debattenbeitrag zu Wort gemeldet. Im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung der vorliegenden Gesetzentwürfe im Bundestag beschreiben die Kirchenleitenden jetzt erneut gemeinsame Positionen.
Zentrales Anliegen der Kirchen in Niedersachsen und Bremen bei der gesetzlichen Neuregelung ist es, „mit Respekt vor der individuellen Autonomie eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge mitzugestalten und hierbei besonders verletzliche Gruppen zu schützen“.
Eine Neuregelung der Suizidassistenz müsse „eine Balance von individueller Selbstbestimmung und einem Leben in Gemeinschaft, von Freiheit und Verantwortung, von Autonomie und Fürsorge“ ermöglichen. Entscheidend seien dabei, dass es künftig Rechtssicherheit gibt, dass Betroffene Orientierung im Entscheidungsprozess bekommen, um letztlich eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen zu können. Es gelte zudem, ein Bewusstsein zu schaffen, dass „eine allgemeine gesetzliche Regelung nicht jede einzelne Grenzsituation zwischen Leben und Tod hinreichend abdecken könne.“
Bei der gesetzlichen Verfahrensregelung ist aus Sicht der Kirchen ein sehr hoher Qualitätsstandard für die medizinische und psychologische Begutachtung entscheidend. Die Beratung, die im legislativen Schutzkonzept von hoher Bedeutung sei, solle innerhalb der bestehenden Regel- und Beratungssysteme geleistet werden. So werde ermöglicht, dass der „Blick über das Beratungsanliegen Suizid/Suizidassistenz hinaus auf mögliche Ursachen des Suizidwunsches“ geweitet werde und auf vorhandene Netzwerkstrukturen und multiprofessionelle Unterstützung zurückgegriffen werden könne.
Zentral sei, dass niemand durch Suizidassistenzangebote unter Druck geraten dürfe und so in seiner Autonomie gefährdet werde. Deshalb sprechen sich die Kirchen entschieden gegen jede Form von Kommerzialisierung der Suizidassistenz und Werbung dafür aus. Unverzichtbar sei der spürbare Ausbau der Hospiz- und Palliativarbeit sowie von Angeboten zur Suizidprävention. Dieses diene der Förderung der Lebensqualität von betroffenen Menschen und ermögliche ein Sterben in Würde.
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Hannover, den 22. März 2023
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