Hannover. Die hannoversche Landeskirche will ihr Gleichberechtigungsgesetz aus dem Jahr 2012 erneuern. Dies sei vor dem Hintergrund der Entwicklungen im gesellschaftlichen und kirchlichen Leben nötig, beschloss die Landessynode am Donnerstag in Hannover. Das Kirchenparlament reagierte damit auf einen Bericht der landeskirchlichen Gleichstellungsbeauftragten, Pastorin Karoline Läger-Reinbold. Darin heißt es: „Das Thema Gleichstellung darf nicht länger nur binär gedacht werden.“
Es sei befremdlich, dass der Wortlaut des Gesetzes nur Männer oder Frauen kenne. „Ich wünsche mir eine Kirche, in der sich auch und gerade diejenigen zu Hause fühlen, die den gängigen Rollen- und Geschlechterklischees nicht entsprechen“, schreibt Läger-Reinbold in ihrem schriftlich vorgelegten Bericht.
Das Kirchenparlament beschloss zudem, auf den Prüfstand zu stellen, auf welchen kirchlichen Formularen eine Abfrage geschlechtlicher Identität wirklich nötig sei. In den übrigen Fällen solle darauf künftig verzichtet werden.
Zwar werden in Deutschlands größter evangelischer Landeskirche von Februar an mit vier Regionalbischöfinnen und zwei Regionalbischöfen erstmals mehr Frauen als Männer in dem Führungsamt tätig sein. In der mittleren Leitungsebene sind Frauen dem Bericht zufolge aber weiterhin unterrepräsentiert. Es sei nötig „Lust auf Leitung“ zu machen, sagte Mareike Dee, die als Mitarbeiterin der Gleichstellungsbeauftragten stellvertretend den Bericht vorstellte.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei nicht nur für Frauen ein Thema, führte Dee weiter aus. Es gehe generell darum, dass die Kirche ein attraktiver Arbeitgeber bleibe. Auch bei der Stellenteilung im Leitungsamt, etwa bei Superintendentinnen und Superintendenten, gebe es noch Klärungsbedarf. „Die einfache Rechnung, dass zwei Personen dann eben doch mehr schaffen können als eine allein, ist unfair und geht nicht auf.“