URAK: Konföderation sucht Gespräche mit Betroffenen

Im März 2025 konnte die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission für Niedersachsen-Bremen (URAK) nicht ihre Arbeit aufnehmen. Zwei Vertreterinnen, die vom Land Niedersachsen für die Mitarbeit in der Kommission benannt worden waren, haben ihr Mandat zurückgegeben. Betroffene Personen hatten zuvor deutlich gemacht, dass sie keine Vertrauensbasis für eine Zusammenarbeit in der URAK sehen würden, da die beiden benannten Personen aus ihrer Sicht zu "kirchennah" seien. 
 
Die Leitungen der beteiligten Kirchen und diakonischen Landesverbände haben den neuen Sachstand beraten und sich entschieden, das Gespräch mit den gegenwärtig an der URAK beteiligten Personen zu suchen. Dazu werden sie die benannten Mitglieder der URAK und die Mitglieder der Betroffenenvertretung zu Gesprächen eingeladen; eine erste Information über diese Einladungen ist an den Kreis der betroffenen Personen bereits ergangen. Überdies ist auch das jährliche Betroffenenforum, zu dem die beteiligten Kirchen und diakonischen Landesverbände betroffene Personen entsprechend der Vereinbarung mit der UBSKM einladen, aus Sicht der Kirchenleitungen ein möglicher Rahmen für die Gespräche über die Voraussetzungen für die Arbeit der URAK. Sobald Termin und Ort für das Betroffenenforum feststehen, werden alle mit den Kirchen in Kontakt stehenden betroffenen Personen direkt eingeladen. Zudem wird dann über die Medien eine Einladung veröffentlicht, um auch andere betroffenen Personen zu erreichen. Auf Grundlage der unterschiedlichen Gespräche soll im Anschluss geklärt werden, wie der Start der URAK Niedersachsen-Bremen gelingen kann.
 
Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und die Bremische Evangelische Kirche und die Leitungen der Diakonie bedauern es, dass ein Start der URAK zunächst nicht möglich war. Den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die Arbeit der URAK gibt die gemeinsame Erklärung von Kirche, Diakonie und UBSKM vom Dezember 2023 vor. Entsprechend dieser Vorgaben haben die beteiligten Kirchen und diakonischen Verbände in Niedersachsen und Bremen in den vergangenen Monaten daran gearbeitet, dass die URAK fristgerecht ihre Arbeit aufnehmen kann und es zu einer Besetzung mit Personen kommt, die den Vorgaben der o. g. Erklärung entspricht. Diese Bedingungen für die Aufnahme der Arbeit der URAK waren zunächst auch gegeben und die Kirchenleitungen sind allen Personen dankbar, die sich zur Mitarbeit bereit erklärt hatten und haben.
 
Für die Leitungen der Kirchen und der diakonischen Verbände steht dessen ungeachtet außer Frage, dass die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie bis zum Start einer URAK Niedersachsen-Bremen nicht pausieren wird, sondern dass diese Arbeit auch in dieser Übergangsphase fortgesetzt wird. Die beteiligten Kirchen und diakonischen Landesverbände werden in Zusammenarbeit mit betroffenen Personen Aufklärungs- bzw. Aufarbeitungsprozesse durch externe Fachleute beauftragen oder Ergebnisse von abgeschlossenen Aufarbeitungsverfahren öffentlich machen und daraus Veränderungen für ihre Arbeit ableiten. Ebenso stehen betroffenen Personen die Ansprechpersonen und Fachstellen der beteiligten Kirchen und diakonischen Landesverbände sowie die Geschäftsstelle der URAKfür ihre Anliegen zur Verfügung.

Hannover, 07. April 2025

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