Landesaufnahmebehörde schiebt Familie aus Kirchenasyl ab

Ein Kirchturm, umgeben von Bäumen.
Bild: Ulrich Niehoff

Jahrzehntelang haben die staatlichen Behörden das Kirchenasyl geachtet. Seit einigen Monaten häufen sich jedoch Meldungen über Festnahmen und Abschiebungen aus dem Kirchenasyl. Jetzt traf es eine russische Familie in Bienenbüttel bei Uelzen.

Bienenbüttel, Uelzen. Die Polizei und die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen haben am Sonntagabend (12. Mai) in Bienenbüttel bei Uelzen ein Kirchenasyl aufgelöst und eine vierköpfige russische Familie nach Spanien abgeschoben. „Wir sind geschockt vom Vorgehen der Landesaufnahmebehörde“, sagte Pastor Tobias Heyden von der evangelischen St. Michaelisgemeinde am Dienstag. Die Festnahme der Familie an einem Sonntag und die Missachtung des Kirchenasyls „erschüttern und erschrecken uns zutiefst.“ Der Flüchtlingsrat Niedersachsen warf der rot-grünen Landesregierung vor, sie habe damit ein jahrzehntelanges Tabu gebrochen. Auch die Grünen im Landtag kritisierten das Vorgehen. Die Landesaufnahmebehörde betonte, es habe kein Härtefall vorgelegen, die Kirchengemeinde habe Vereinbarungen missachtet.

Die Polizeibeamten hätten sich per Durchsuchungsbeschluss Zutritt zur Gemeindehauswohnung verschafft, in der das Ehepaar, der erwachsene Sohn und die 16-jährige Tochter untergebracht gewesen seien, berichtete der Pastor. Die beiden Männer hätten den Kriegsdienst für Russland verweigert. Deshalb habe die Familie in Deutschland Asyl beantragt.

Der Antrag wurde den Angaben zufolge mit Hinweis auf das Dublin-Verfahren abgelehnt, weil die Familie ein spanisches Visum besaß. Sie habe sich auf der Durchreise bei Verwandten in Deutschland aufgehalten, als der Einberufungsbescheid für die Männer eingegangen sei. Die Mutter sei danach psychisch schwer erkrankt. Daraufhin habe sie sich ins Kirchenasyl begeben. Alle vier seien noch in der Nacht nach Barcelona geflogen worden. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten habe das Land Niedersachsen damit ein Kirchenasyl durch den Einsatz der Polizei beendet und die Schutzsuchenden abgeschoben.

Nach Angaben des Flüchtlingsrates hatte es zuletzt 1998 einen Fall von Räumung eines Kirchenasyls mit anschließender Abschiebung gegeben. Danach hätten alle Innenminister betont, dass auf Zwangsmaßnahmen gegen Personen im Kirchenasyl verzichtet werde.

Im April dieses Jahres sei dennoch ein Kirchenasyl von den Behörden aufgelöst worden. Die Abschiebung sei aber gescheitert. Politiker und die Ministerin Daniela Behrens (SPD) hätten versichert, es habe sich um ein Versehen gehandelt, erläuterte Geschäftsführer Kai Weber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach der jetzigen Aktion gehe er aber davon aus, dass nun bewusst eine neue, restriktive Richtung eingeschlagen werde. Auch in anderen Bundesländern habe es in den zurückliegenden Monaten Kirchenasylräumungen gegeben.

Djenabou Diallo-Hartmann, Sprecherin für Migration und Geflüchtete der Grünen im Landtag, sagte, „der Bruch des Kirchenasyls ist ein fatales Signal“. Das Kirchenasyl habe als Akt der Humanität eine lange Tradition. Seit Jahrzehnten hätten die Landesregierungen den Bundesbehörden keine Amtshilfe geleistet, wenn es um Kirchenasyl gegangen sei. „Der Fall Bienenbüttel erschüttert uns.“ Weil die Mutter psychisch schwer erkrankt sei, „hätte man in diesem Härtefall erst recht das Kirchenasyl unangetastet lassen sollen“.

Die Landesaufnahmebehörde (LAB) argumentierte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe bei der Familie keinen Härtefall festgestellt. Deshalb habe die LAB für das BAMF die Dublin-Überstellung mithilfe der Landespolizei vorgenommen, teilte die Sprecherin Hannah Hintze auf Anfrage mit.

Die Landesregierung stehe zu einer 2015 getroffenen Vereinbarung und respektiere das sogenannte Kirchenasyl auch weiterhin bis zum Abschluss der jeweiligen Härtefallprüfungen durch das BAMF. Nach dieser Vereinbarung hätte die Kirchengemeinde die Personen aus dem Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen entlassen sollen, nachdem das BAMF einen Härtefall verneint habe. „Diese Vereinbarung hat die St.-Michaelis-Kirchengemeinde Bienenbüttel im vorliegenden Fall willentlich missachtet.“

Der Kirchenkreis Uelzen hatte eigenen Angaben zufolge nach sorgfältiger Prüfung das Kirchenasyl für sinnvoll erachtet. Die Ärzte der Mutter hätten von einer Abschiebung dringend abgeraten. Die Prognose zur Integration der Familie sei gut gewesen. Vater und Sohn hätten Arbeitsangebote vorweisen können. Die Tochter habe das Lessing-Gymnasium Uelzens besucht. Das Kirchenasyl in Bienenbüttel sei auch mit der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen abgesprochen gewesen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat derzeit Kenntnis von 594 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 780 Personen, darunter etwa 130 Kinder.

epd Niedersachsen-Bremen