1.    Beratung/Begleitung

Das Angebot der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers richtet sich an alle Personen im Übergang zur nachberuflichen Zeit.

Der Übergang in den „Ruhestand“ ist mit gravierenden Veränderungen und Rollenwechseln verbunden. Diese Übergangsphase und auch die ersten Jahre in die nachberufliche Zeit sind sowohl eine individuelle als auch eine gemeinsame Gestaltungsaufgabe. Nicht einfach weitermachen wie im Beruf, sondern auch Freiheit genießen. Aber sich auch Raum geben für neue Ideen und sinnstiftendes Wirken. Uns ist bekannt, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen weiterhin mit ihren Kompetenzen, Erfahrungen und Gaben gesellschaftlich und kirchlich ehrenamtlich oder in Gastdiensten (siehe unten) engagieren.

Jeder/Jede geht anders mit dieser neuen Lebensphase um. Es geht darum, je für sich die geeigneten Veränderungsimpulse zu erkennen und einzuleiten.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf:

  • wenn Sie Fragen zum Übergang in diese neue Lebensphase haben,
  • Lust und Freude haben, sich weiter bzw. noch mehr oder neu kirchlich zu engagieren,
  • Ihre Kompetenzen weiter einbringen wollen,
  • Ihre Erfahrungen mit anderen teilen wollen,
  • Fragen nach Fortbildungsangeboten haben,
  • sich einfach mal austauschen wollen,
  • eine gute Idee für ein Angebot für Gleichgesinnte haben

Ansprechpartner:
Direktor / Pastor i. R. Ralf Tyra
Brahmsweg 10
30880 Laatzen
Telefon: (0160) 5001073
E-Mail: ralf.tyra@evlka.de oder ralf.tyra@t-online.de

Sekretariat:
Mira Lindenberg
Münchehäger Str. 6
31547 Loccum
Telefon: (05766) 81126 (Pastoralkolleg)
 

2.    Gastdienst (Ruhestandsdienste in der Landeskirche)

Für Pfarrpersonen im Ruhestand, die gerne für eine begrenzte Zeit und in einem begrenzten Umfang pastoral tätig sein möchten, macht die Landeskirche Hannovers ein besonderes Angebot: Die Gastdienste.

Der Gastdienst ist ein Vertretungsdienst, der von Pfarrpersonen im Ruhestand wahrgenommen werden kann, zeitlich begrenzt und verbindlich vereinbart ist. Anders als bei den von Pfarrpersonen im Ruhestand gelegentlich wahrgenommenen und sehr hilfreichen Gottesdienstvertretungen oder anderen Aufgaben, die nicht gesondert vergütet werden, handelt es sich bei den Gastdiensten um verbindliche Vertretungen (befristet) im Umfang eines halben Dienstes.

Er kann wohnortnah und/oder vor Ort wahrgenommen werden, wobei eine eventuell benötigte Unterkunft durch die betreffende Gemeinde gestellt wird.

Sie vertreten eine vakante oder durch Krankheit oder Studienzeiten nicht betreute Kirchengemeinde. Zu dieser Vertretung gehören Gottesdienste, Kasualien und im begrenzten Umfang Seelsorge oder Begleitung von Gemeindeveranstaltungen (kein Konfirmandenunterricht). Dazu wird eine Vereinbarung erstellt, der alle Beteiligten zustimmen. Der erste Gastdienstzeitraum wird auf max. drei Monate vereinbart, kann dann aber beliebig oft im halbjährlichen Turnus verlängert werden.

Bei einem „Projektgastdienst“ wird keine Gemeinde vertreten, sondern eine Aufgabe übernommen (Kasualbüro, Beratung, Planung eines Kirchenkreisfestes oder eines Kirchenjubiläums oder ähnliche Aufgaben).

Für einen Gastdienst erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Sie ist in der Vakanzvertretungsverordnung § 5 festgelegt. Sie beträgt brutto 180,- €/Woche (ca. 780,- € im Monat). Wenn Sie nicht zuhause wohnen, sondern eine vom Kirchenkreis gestellte Wohnung beziehen, kommen 50,- €/Woche dazu. Bei Gastdiensten mit Leitungsaufgaben („Erweiterter Gastdienst“) beträgt die Aufwandsentschädigung 250,- €/Woche.

Interessierte Pfarrpersonen, die sich für den Gastdienst zur Verfügung stellen möchten, können sich wenden an:

Arbeitsstelle Gastdienste („Ruhestandsdienste in der Landeskirche“)
Sup. i. R. Volkmar Keil
Schlossplatz 3A
37520 Osterode am Harz
Telefon: (0172) 6937226   
E-Mail: Volkmar.Keil@evlka.de


Sekretariat:
Mira Lindenberg
Münchehäger Str. 6
31547 Loccum
Tefefon: (05766) 81126 (Pastoralkolleg)

 

"10 Jahre Gastdienste - ein Antidepressivum für die Landeskirche
Lesen Sie hier weiter!



3.    Arbeitsstelle Personalberatung & Personalentwicklung

Hinterm Horizont geht’s weiter

Die Arbeitsstelle für Personalberatung&Personalentwicklung berät Sie zu folgenden Themen:

  • Berufliche Bilanzierung
    Der Blick zurück.. der Blick voraus…und überhaupt: Was soll noch werden, was will kommen?
  • Gestaltung des Übergangs für die nächste Generation
    Was ist mein Beitrag für einen gelingenden Wissenstransfer?
    Wie kann ich der nächsten Generation das Feld bereiten
  • Gestaltung einer attraktiven Nachspielzeit für mich selbst
    Welche Leidenschaft sucht nach neuen persönlichen Wirkungsfeldern?
  • Formate
    Einzelberatung finden präsent oder digital statt.
    Wir bieten die Möglichkeit für eine Potentialerhebung, die auf ihre spezifische Situation des Übergangs zugeschnitten ist.

Kontakt:
Ulrike Watschke
E-Mail: Ulrike.Watschke.Personalberatung@evlka.de
 

4.    Versorgung

Allgemein
Der Anspruch auf Zahlung der Versorgungsbezüge beginnt mit Eintritt/Versetzung in den Ruhestand. Die Versorgung ist im Wesentlichen im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG), im Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (BVG.EKD) sowie im Kirchengesetz der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers zur Ergänzung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (BVGErgG) geregelt.

Höhe der Versorgung
Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr den individuellen Anspruch auf Versorgung um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Der so erreichte Wert stellt die Prozentzahl dar, mit der der aktuell gültige Besoldungsanspruch multipliziert wird, um den zustehenden Versorgungsanspruch zu errechnen. Wird nur Teilzeit gearbeitet, so vermindert sich der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor.

Altersgrenzen
Die allgemeine Regelaltersgrenze wird schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Es ist möglich, auf Antrag ab Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt zu werden. In diesem Fall ist das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag zu mindern, der für die gesamte Dauer der Versorgungslaufzeit gilt. Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes volle Jahr, der vorzeitigen Ruhestandsversetzung 3,6 % des Ruhegehalts. Sofern eine Pfarrerin oder ein Pfarrer infolge Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung auf Antrag in den Ruhestand versetzt wird, gelten gesonderte Regelungen für den Versorgungsabschlag.

Eine telefonische Versorgungsauskunft erhalten Sie bei der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse - NKVK.
Telefon (0511) 36409-92