Landeskirche regelt Aufarbeitung neu

Das Kollegium des Landeskirchenamts hat sich als Leitungsgremium der Landeskirche auf eine neue Vergaberichtlinie für die externe Aufarbeitung sexualisierter Gewalt verständigt und die Zuständigkeit für solche Aufträge jetzt grundsätzlich selbst übernommen. Dazu hat das Gremium, zu dem die Abteilungsleitenden des Landeskirchenamts (LKA) sowie der Landesbischof gehören, seine Geschäftsordnung geändert. Für die Vorbereitung von Aufarbeitungsaufträgen wird es einen eigenen Ausschuss geben. 

Ihm werden LKA-Präsident Jens Lehmann angehören, der theologische sowie der juristische Vizepräsident des LKA, Ralph Charbonnier und Christoph Goos, die Leitung der Personalabteilung Nicola Wendebourg, und der persönliche Referent des LKA-Präsidenten für das Thema sexualisierte Gewalt, Martin Hauger. Überdies beruft das Kolleg eine weitere Abteilungsleitung als Mitglied hinzu. Die Änderung der Geschäftsordnung sowie die Einrichtung des zusätzlichen Ausschusses ist für Jens Lehmann die logische Konsequenz aus den Erkenntnissen der zurückliegenden Aufarbeitungsprozesse. „Im Blick auf die Vergabe von Aufarbeitungs vorhaben gab es in der Vergangenheit eine Verantwortungsdiffusion. Die eindeutige Zuordnung von Zuständigkeiten stellt sich dieser Unklarheit entgegen; die Änderung der Kolleg-Geschäftsordnung ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung, um betroffenen Personen transparent und verlässlich zu zeigen, wie in der Landeskirche Hannovers Entscheidungen getroffen werden.“

Die Leiterin der landeskirchlichen Fachstelle sexualisierte Gewalt, Mareike Dee, hat als „ständiger Gast“ des Ausschusses das Recht, Beschlussvorschläge für eine externe Aufarbeitung vorzustellen. Sie kann laut Geschäftsordnung dazu auch weitere externe Gäste (sachkundige Personen oder auch von sexualisierter Gewalt betroffene Personen) vorschlagen. Sollte der Vorbereitungsausschuss eine von der Fachstelle vorgeschlagene Aufarbeitung ablehnen, hat die Fachstellenleitung auf Grundlage der Geschäftsordnung die Möglichkeit, den Antrag direkt dem Kolleg vorzustellen. Sie ist bei der Formulierung solcher Anträge ausdrücklich frei von jeder Weisung. 

Pressestelle / EMA