Startseite Archiv Nachricht vom 20. Dezember 2021

Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers

Aktuelle Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.

Am 13. Dezember 2021 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die am14. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich zum 19. Januar 2022.

Darüber hinaus wirken sich das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes in ihrer jeweils letzten Fassung auf kirchliches Handeln aus.

In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Handlungsempfehlungen für diesen Zeitraum den aktuellen Verordnungen und Gesetzen angepasst.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden, dabei sind im Blick auf die jeweils geltende Stufe der 7-Tage-Inzidenz insbesondere die Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu beachten. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.

Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.

Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Simone Ernst und Stefan Riepe, Fachplaner*in für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragte*r für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de bzw. simone.ernst@evlka.de zur Verfügung.

Foto: Jens Schulze

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