Startseite Archiv Bericht vom 15. Juni 2007

Urantrag über Änderung des Gesetzes zum Verbleib des Kirchenkreises Emsland-Bentheim

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Die Synode der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat am Donnerstagnachmittag den Urantrag des Synodalen Werner Wasmuth aus Osnabrück über den Verbleib des Kirchenkreises Emsland-Bentheim im Sprengel Osnabrück entgegengenommen. Der Antrag wurde vom Parlament der Landeskirche zunächst in den Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit überwiesen. Hintergrund des Antrags waren die zahlreichen Eingaben und Proteste aus dem Kirchenkreis Emsland-Bentheim, der einen Beschluss der Synode vom November 2006 in den Sprengel Ostfriesland eingegliedert wird.
Den weiteren Gang der Angelegenheit beschrieb der Präsident der Synode Jürgen Schneider so: Nach der Verhandlung im Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit unter Mitwirkung auch des Rechtsausschusses wird das Ergebnis der Synode erneut vorgelegt.

Wasmuth hatte zusammen mit anderen Unterzeichnern seinen Antrag an die Synode der hannoverschen Landeskirche damit begründet, dass eine Änderung des Beschlusses über die Zuordnung des Emslandes in den Sprengel Ostfriesland keine Kosten aufwerfe, der Kirchenkreis und seine leitenden Gremien eine Umgliederung ablehnten und es keine Gründe geben, gegen den Widerstand des Kirchenkreises die Umgliederung zu vollziehen.
Gegen den Antrag von Wasmuth sprachen sich am Donnerstag vor allem der Synodale Hans-Hermann Woltmann aus Ostrhauderfehn und Senator Burkhard Guntau aus. „Wir sollten unsere eigenen Abstimmungen ernst nehmen“, so Woltmann. „Es kann nicht sein, dass man nur laut genug aufbegehren muss, um die Synode zur Revision ihrer Beschlüsse zu bewegen“, so der Synodale weiter. Guntau erklärte, dass eine Anhörung der Betroffenen zu einem Beschluss der Synode nicht üblich sei und das Gesetz in Kenntnis aller sachlichen Gründe zustande gekommen sei.

Landessuperintendentin Doris Janssen-Reschke betonte dagegen, dass die Unterstützer des Wasmuthschen Urantrags keinen Präzedenzfall schaffen wollten. Sie bat die Synodalen darum, die Eigenart des Kirchenkreises wahrzunehmen und „Unterschiedliches unterschiedlich zu behandeln“.

Am Freitag, den 15. Juni wird die Synode abschließend über den Urantrag entscheiden.

Der Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit hat am Donnerstagabend zusammen mit dem Rechtsausschuss getagt und ist dabei nicht zu einer eindeutigen Beschlussempfehlung gekommen, die er der Landessynode vorschlagen könnte.
Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Urantrages solle deshalb das Plenum treffen.