Bremen, Hannover. Aktuelle Kirchenasylfälle in Bremen sollen bis Ende Januar nicht von den Behörden beendet werden. Darauf einigte sich bereits am Dienstag in der Hansestadt der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mit den evangelischen Landeskirchen in Bremen und Niedersachsen. „Abschiebemaßnahmen aus einem bestehenden Kirchenasyl werden also nicht vollstreckt. Dies gilt auch für den Fall der Ablehnung von Dossiers durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Senators und der Kirchen.
Bis Ende Januar sollen „weitere, notwendige Klärungen“ erfolgen, hieß es weiter. Dazu sollen feste Kriterien für „Härtefälle“ und „unzumutbare Härten“ abgestimmt und festgelegt werden. Grundsätzlich seien sich beide Seiten einig, am bisherigen bewährten Dossier-Verfahren für das Kirchenasyl festzuhalten, wie es zwischen dem Bamf und der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland 2015 vereinbart wurde.
Anfang Dezember hatten Polizeikräfte in einer Nachtaktion versucht, ein Kirchenasyl für einen 25-jährigen Somalier im Zentrum der evangelischen Bremer Zionsgemeinde zu beenden. Das verhinderten rund 100 Menschen, der Gemeindepastor läutete dazu die Kirchenglocken.
Die evangelischen Kirchenleitungen aus Bremen und Niedersachsen bekräftigten, dass mit dem Kirchenasyl nicht der Rechtsstaat infrage gestellt oder eine systematische Kritik am Dublin-System geübt werden solle. „Eine solche wird nur im Rahmen des politischen Diskurses vorgetragen.“
Die Entscheidungshoheit des Staates werde seitens der Kirchenleitungen respektiert: „Das Kirchenasyl ist ein Appell im Sinne des Rechtsstaates, Einzelfälle mit besonderen humanitären Härten besonders zu überprüfen“, hieß es. Damit bewegten sich die Kirchen im Rahmen eines Sonderpetitionsrechtes. „Die Kirchenleitungen und der Senator für Inneres und Sport sind sich dabei einig, dass dieses Sonderpetitionsrecht durch den Senator für Inneres und Sport auch bisher ausnahmslos respektiert wurde.“
Die Kirchenleitungen sagten zu, mit dem Instrument des Kirchenasyls besonders achtsam umzugehen, um es auch in Zukunft in der bestehenden Art und Weise zu erhalten. Bevor eine Gemeinde künftig Kirchenasyl gewähre, solle sie sich mit der jeweiligen Landeskirche oder der Geschäftsstelle der Konföderation niedersächsischer Kirchen beraten und abstimmen.
Länderübergreifende Kirchenasyle werde es künftig nicht mehr geben, betonten beide Seiten. Im Land Bremen sollen nur noch Menschen in ein Kirchenasyl aufgenommen werden, die zuvor bereits im Land Bremen gewohnt haben. Die staatliche Seite werde kirchliche und sakrale Räume als geschützte Räume auch künftig akzeptieren.
Darüberhinaus habe sich Senator Mäurer bereit erklärt, direkt mit Gemeinden über das Kirchenasyl zu sprechen. Er wolle die Kirchen dabei unterstützen, die Zusammenarbeit mit dem Bamf konstruktiv weiterzuentwickeln.