Diskussion um assistierten Suizid dauert an
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Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch als ungültig aufgehoben. Darin war seit 2015 der sogenannte assistierte Suizid geregelt. Was seinerzeit als Schutz Betroffener vor einer Kommerzialisierung von Sterbehilfe-Organisationen gedacht war, schränkte das Selbstbestimmungsrecht der Menschen nach Auffassung des Gerichtes zu stark ein.
Rund um eine Neufassung des Paragraphen wogt seither eine durchaus kontroverse Diskussion: Wer darf sich bei einem Selbstmord helfen lassen? Und womit? Wie können Schutzkonzepe aussehen, um lebensmüden Menschen den Weg zurück ins Leben zu ermöglichen? Welche Rolle spielt dabei die Medizin? Welche die Behörden? Wo und wie können die Kirchen hier Position beziehen und an einem Schutzkonzept mitwirken? Darf es assistierten Suizid auch in einer kirchlichen Einrichtung geben? Und ist die Akzeptanz des Wunsches, aus dem Leben scheiden zu wollen, auch ein Akt der Barmherzigkeit?
Bis heute gibt es nicht für alle Fragen eine Antwort. Tatsächlich liegen zwar inzwischen mehrere Entwürfe für einen Paragraphen vor. Mit einer Verabschiedung im Bundestag ist vor der Wahl im September 2021 angesichts der hochkomplexen Sachlage kaum zu rechnen.
Auch viele kirchliche Einrichtungen haben sich in den vergangenen Monaten in Diskussionsrunden auf den Weg gemacht, um an einem gesamtgesellschaftlichen Konsens mitzuwirken. Wir stellen hier eine kleine Auswahl an Kurz-Statements aus diesen Veranstaltungen zusammen.