"Die digitale Synode bleibt die Ausnahme"
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Die Tagung der Landessynode in dieser Woche wird erneut rein digital stattfinden. Und wieder stehen jede Menge Beschlüsse zu Regeln und Verordnungen auf der Tagesordnung. Was bedeutet das?
"Zunächst: Es bleibt dabei – die digitale Synode ist eine Ausnahme. Aber die Regelungen, die wir dafür im Landessynodalgesetz geschaffen haben, haben sich während der Tagung im November letzten Jahres bewährt. Sie finden auch dieses Mal wieder Anwendung. Und in der neuen Geschäftsordnung, die die Landessynode zurzeit diskutiert, sollen entsprechende Regelungen auf Dauer verankert werden, für den Fall des Falles. Bei der nächsten Novellierung des Landessynodalgesetzes wird sicherlich noch einmal zu überlegen sein, wie wir den Ausnahmefall einer digitalen Tagung näher beschreiben können, damit er nicht zur Regel wird. Man könnte an extreme Wetterlagen oder Naturkatastrophen denken, größere Unglückslagen oder eben auch gesundheitliche Gefährdungen wie eine Pandemie. Die Ausschüsse der Landessynode sollten dagegen künftig flexibler über Präsenz oder digitale Sitzung entscheiden. Hier sollte die Verhältnismäßigkeit der Anreise zur Sitzungsdauer ein Kriterium sein."
Wer entscheidet über die Ausnahme?
"Der Präsident der Landessynode stellt die Ausnahme fest. Der Landessynodalausschuss muss dem zustimmen. Wir werden keine exakten Kriterien festlegen, ab wann eine Wetterlage zur Katastrophe wird. Wir vertrauen dabei vollkommen auf das Verantwortungsbewusstsein der Betreffenden."
Wie wird abgestimmt?
"Zu wählen und abzustimmen ist nur eines der elementaren Rechte, die alle Synodalen wahrnehmen können müssen. Sie müssen Anträge stellen können, sich zu Wort melden und eben bei Abstimmungen und Wahlen ihr Votum abgeben können. Bei digitalen Tagungen der Landessynode werden alle Teilnehmenden mit dem Programm Zoom die Redebeiträge verfolgen, sich darüber zu Wort melden und abstimmen können. Die Fachausschüsse werden während der Tagung in separaten Räumen beraten, so wie sie es bei Präsenzveranstaltungen auch tun. Nur sind es diesmal eben virtuelle Räume, die ebenfalls über Zoom bereitstehen. Inzwischen können wir auch eine geheime Abstimmung elektronisch sicher darstellen. Unsere IT-Abteilung konnte dies aufbauen. Es ist aber auch die geheime Abstimmung per Briefwahl möglich.“
Wahlen in der Pandemie: Wie fühlt sich das an?
Rechtsgrundlagen zu schaffen ist das eine. Tatsächlich sich während einer Pandemie zur Wahl zu stellen allerdings das andere. Wir haben zwei Betroffene gefragt, wie sie diese Zeit erlebt haben. Was haben sie vermisst? Und was nehmen sie mit in ihre neue Position?
Sabine Schiermeyer tritt am 1. September ihr neues Amt als Superintendentin im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum an. Sie habe in der Pandemie viel gelernt, das sie nicht mehr missen möchte. Doch noch einmal eine Wahl unter diesen Bedingungen möchte sie nicht erleben, erzählt sie in unserem Interview.
Auch Christian Schefe ist während der Pandemie zum Superintendenten gewählt worden. Am 1. September beginnt er in der Grafschaft Schaumburg. Während seiner Wahl empfand er das 21 Tage lange Warten auf das Ergebnis der Briefwahl als quälend, den gezielten Einsatz von Video- und Streamtechnik hält er allerdings auch künftig für unverzichtbar.
Was bedeutet dies für Kirchenkreis-Synoden?
Mainusch: "In den Kirchenkreisen haben seit Herbst letzten Jahres auf Grund unserer Sonderregelungen für die Zeit der Corona-Pandemie mindestens 50 digitale Tagungen der Kirchenkreissynoden stattgefunden, und zwei Superintendent*innen wurden nach der Vorstellung in einer digitalen Tagung der Kirchenkreissynode per Briefwahl gewählt. Der Entwurf der neuen Kirchenkreisordnung wird die positiven Erfahrungen des letzten Jahres aufnehmen und Regelungen für digitale Tagungen der Kirchenkreissynode und der anderen Kirchenkreis-Gremien enthalten. Der Entwurf geht im August in ein digitales Stellungnahmeverfahren, wie wir es vor drei Jahren bereits für die neue Verfassung der Landeskirche durchgeführt hatten und wie es aktuell für das neue Kirchenvorstandswahl-Gesetz gerade abgeschlossen wurde."
Welche Konsequenzen hat die Pandemie für andere Abläufe?
"Wir sind in einem beständigen Lernprozess. An vielen Stellen, an denen in der Vergangenheit Bedenken bestanden, haben wir gesehen: Geht doch! Die Corona-Pandemie ist auch ein gutes Experimentierfeld für die Fortentwicklung unserer Rechtsordnung. Also prüfen wir bei allen Schritten weiter, was wir aus unseren Erfahrungen lernen können. Und dann wird sich zeigen, welche Elemente von Dauer bleiben werden. Digitale Zusammenkünfte haben auch Vorteile: Nur für eine kurze Beratung über einen Text gleich eine Tagesreise antreten zu müssen, ist aus ökologischen wie ökonomischen Gründen wenig sinnvoll. Andererseits: Die persönlichen Begegnungen bei und „am Rande“ einer Synode oder einer Ausschuss-Sitzung, sei es auf Ebene der Landeskirche oder im Kirchenkreis, sind für die synodale Arbeit unverzichtbar. Und wir dürfen auch die simpel erscheinenden technischen Hürden für eine digitale Sitzung nicht vergessen. Das fängt bei der Ausstattung der Gemeinden an und hört bei der an vielen Stellen in Niedersachsen weiterhin fehlenden Breitbandanbindung des Internets noch lange nicht auf."
Rebekka Neander/Themenraum