Rechtliche Hinweise für Kirchengemeinden und Einrichtungen
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Nachdem aufgrund der Verhandlungen von Bund und Ländern und den Beratungen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit dem seit dem 7. Mai 2020 wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, veröffentlicht Landeskirche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten.
Über die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und die Anwendung der Handlungsempfehlungen auf die örtlichen Verhältnisse entscheidet der Kirchenvorstand mit dem Pfarramt. Darüber und über den Zeitpunkt der Aufnahme von Gottesdiensten fassen sie einen gemeinsamen Beschluss. Gemeinsam tragen sie auch die Verantwortung für die sachgerechte Umsetzung und die Einhaltung der Vorgaben.
Die vorliegenden Handlungsempfehlungen und ihre Umsetzung vor Ort sind eine große Herausforderung. Die sorgfältige Umsetzung und die gewissenhafte Beachtung der Regelungen dienen dem Schutz der Menschen, die in unseren Gottesdiensten Gemeinschaft, Trost und Zuspruch suchen.
Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass wieder Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken. Die rechtlichen Voraussetzungen für Gremiensitzungen mit Video- oder Telefonkonferenzen sind auch weiterhin gültig, d.h. Beschlüsse können auch weiterhin in diesem Rahmen oder im Umlaufverfahren gefasst werden.