Bundestagsbeschluss zu Organspenden
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Der Deutsche Bundestag hat eine Neufassung der Gesetzgebung zur Organspende in Deutschland beschlossen. Mit 432 Ja- zu 200 Nein-Stimmen verabschiedeten die Abgeordneten am Donnerstag in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang den Gesetzentwurf der „erweiterten Entscheidungslösung“, 37 Abgeordnete enthielten sich. Zuvor entschieden sich die Parlamentarier gegen die „doppelte Widerspruchslösung“, die unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt worden war.
Künftig wird damit eine Organentnahme weiterhin nicht ohne ausdrücklich geäußerten Willen des Spenders möglich sein. Die Bürger sollen bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen oder ähnlichen Vorgängen immer wieder um eine Entscheidung gebeten werden.
"Der Deutsche Bundestag hat entschieden: Auch künftig werden Menschen nach ihrem Tod nicht automatisch zu Organspendern*innen. Die Debatte war kontrovers, auch Abgeordnete der gleichen Partei haben heute im Parlament leidenschaftlich für unterschiedliche Positionen geworben. Pluralität und Meinungsvielfalt sind im Bundestag deutlich zutage getreten - eine solche Debatte zeigt, wie lebendige Demokratie aussieht," sagte Landesbischof Ralf Meister.
"Ich begrüße es, dass nun das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft verabschiedet wurde. Aus meiner Sicht darf niemand zu einer Entscheidung gezwungen werden. Dennoch bleibt es weiter - und ganz unabhängig davon, was jetzt gesetzlich geregelt wurde - in der Verantwortung jedes einzelnen Menschen, eine Entscheidung zu treffen. Deshalb muss das neue Gesetz jetzt rasch umgesetzt werden. Die Frage der Organspende ist immer eine höchst persönliche und emotionale. Es ist eine Entscheidung, die in die tiefsten Schichten der menschlichen Seele hinuntersteigt: Ich muss mich mit meinem Ende auseinandersetzen, mit Sterben und Tod. Als Kirche werden wir weiter Menschen dabei beraten und bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod begleiten. Ich persönlich habe mich schon vor Jahren entschieden: für eine kleine Karte zur Organspende - und für ein freiwilliges „Ja“ zur Organspende."
Im Vorfeld der Abstimmung hatten sich die Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und der Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – in einer gemeinsamen Stellungnahme für die Unterstützung des nun verabschiedeten Gesetzentwurfs ausgesprochen: „Wir sind der Meinung, dass der Staat hier einen zu tiefen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vornimmt, auch wenn ein Widerspruch möglich ist.“ Bei jeder Weitergabe persönlicher Daten gelte, dass man dieser explizit zustimmen müsse.
Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt hatte dagegen vor der Abstimmung die Unterstützung der Ärzteschaft für den Vorstoß von Spahn und Lauterbach signalisiert. Eine Widerspruchsregelung verschaffe den Menschen auf den Wartelisten für ein Organ Hoffnung, erklärte er. Die weiterhin niedrigen Spenderzahlen zeigten, dass Aufklärungskampagnen allein nicht reichten. Die Widerspruchsregelung nehme die Menschen in die Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, erklärte der Ärztekammerpräsident.
Ende 2019 warteten laut Deutscher Stiftung Organtransplantation rund 9.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. 2.995 Spenderorgane wurden laut aktueller Statistik der Stiftung 2019 übertragen - von 932 Spendern.
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