Hinweise und Tipps zum Brandschutz
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„Am besten ist es, dafür zu sorgen, dass ein Brand gar nicht erst entsteht“, sagt Sicherheitsingenieur Thomas Fischer von der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS).
„Brände entstehen häufig durch Defekte an elektrischen Anlagen“, erläutert Thomas Fischer. „Die Anlagen und elektrischen Geräte müssen regelmäßig von Fachleuten überprüft werden.“ Gerade auf Dachböden oder in Türmen gebe es „teilweise sehr veraltete oder nicht fachgerechte Installationen“. Kabel würden zum Beispiel mit Klebeband isoliert oder elektrische Kontakte nicht regelgerecht verbunden. „Da kann es schnell zu Kurzschlüssen und Schwelbränden kommen.“
Auf Emporen stünden für die Organisten häufig alte Heizlüfter zur Verfügung, die mit alten Verlängerungskabeln angeschlossen seien. „Das kann aufgrund der hohen Leistungsaufnahme der Geräte zu einem Brand führen.“
Löschen: „Feuerlöscher sind auch in Kirchen vorgeschrieben“, betont der Sicherheitsingenieur. Sie sollten dort positioniert werden, wo beispielweise wegen Kerzen ein Brand ausbrechen könnte. Fischer: „In der Nähe des Altars, auf der Empore und an den Ausgängen ist das auf jeden Fall sinnvoll.“
Auch im Turmaufgang sollte ein Löscher bereitgestellt werden. Allerdings gehe es nicht darum, möglichst viele Geräte bereit zu halten: „Mit den Schaumlöschern soll nur ein Brand bekämpft werden, der gerade entsteht, kein großes Feuer.“ Die Anzahl von Feuerlöschern kann anhand einer Technischen Regel genauer ermittelt werden.
Wichtig: Die Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre von einer Fachfirma überprüft werden. Der Termin könne auf Wiedervorlage gelegt werden. Es sei auch möglich, mit einer Firma einen Wartungsvertrag abzuschließen, so Fischer. „Ich war neulich in einer Kirche, da war der Feuerlöscher über zehn Jahre lang nicht geprüft worden ...“
Etwa bei den besonders gut besuchten Gottesdiensten zu Weihnachten oder Ostern müsse besonders darauf geachtet werden, dass die Wege zu den Ausgängen frei sind. „Dort dürfen auf keinen Fall zusätzliche Stühle oder Bänke hingestellt werden“, betont Fischer. Türen müssten freigehalten werden und als Fluchtweg offen sein. Da Türen in alten Kirchen oft nach innen aufgehen, könne es sinnvoll sein, an den Türen eingewiesene Mitarbeiter zu postieren, die die Türen öffnen, bevor sich dort flüchtende Besucher stauen.
Rechtliche Vorgaben: Gemeinden müssen jedes Jahr eine Baubegehung in ihren Kirchen durchführen und Mängel kurzfristig beheben, sagt der landeskirchliche Baudirektor Werner Lemke. Alle vier Jahre ist ein so genannter „E-Check“ der elektrischen Anlagen fällig. Lemke: „Die Kirchengemeinde muss eine Fachfirma beauftragen, den E-Check durchzuführen. Auch Mängel müssen von Fachfirmen beseitigt werden. Eigenleistung ist in diesem Bereich nicht erlaubt.“
Auch von der Landeskirche bekommen die Gemeinden Unterstützung: „Die Ämter für Bau- und Kunstpflege führen im Turnus von drei Jahren eine Baubegehung durch und listen alle erkannten Mängel auf“, so Lemke. Auch die Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit, die EFAS, führt Begehungen durch.
Dirk Altwig/Themenraum