Tagung der Landessynode beginnt mit Verfassungsdiskussion
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Traditionell in der Woche vor dem ersten Advent tagt in Hannover die Landessynode. Zum Auftakt geht es um die neue Verfassung.
Vor fast genau drei Jahren stellte Dr. Matthias Kannengießer, Präsident der Landessynode, den Fahrplan für die Erarbeitung einer neuen Verfassung für die Landeskirche vor. "Die jetzige Verfassung hat sich ein wenig von der Wirklichkeit entfernt“, unterstrich Kannengießer damals den Ausgangspunkt für den geplanten Prozess. Im Vergleich zum Zeitpunkt der Verabschiedung der geltenden Kirchenverfassung im Jahr 1965 sei der volkskirchliche Charakter nur noch eingeschränkt vorhanden. Gleichzeitig gebe es mit dem interreligiösen Dialog, dem Ehrenamt oder der gestiegenen Bedeutung der Kirchenkreise Themenfelder, die in der geltenden Verfassung nur wenig oder gar nicht vorkämen.
Wenn Matthias Kannengießer heute am ersten Tag der Herbsttagung der Landessynode den Entwurf für die neue Verfassung vorstellt, liegen viele Stunden Arbeit hinter den Mitgliedern des Verfassungsausschusses. Herausgekommen ist eine Neufassung mit 85 Artikeln: Sie nehmen dabei nicht nur die aktuelle kirchliche Wirklichkeit auf, sondern sollen auch Weichen für die Zukunft der Landeskirche stellen.
Erarbeitet wurde die neue Verfassung aber nicht nur vom Verfassungsausschuss und der Landessynode. Ein erster Entwurf wurde im Sommer 2017 auf der Internetseite kirchenverfassung2020.de zur Online-Diskussion gestellt. Gleichzeitig waren Mitglieder des Verfassungsausschusses auf 70 Veranstaltungen in der gesamten Landeskirche zu Gast, um den Entwurf vorzustellen und zu diskutieren.
Bis Ende 2017 gab es 400 Stellungnahmen von Einzelpersonen, kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen und Verbänden zum Verfassungsentwurf. Am 09. und 10. März 2018 nahmen dann 130 Vertreter und Vertreterinnen aus den Kirchenkreisen, landeskirchlichen Einrichtungen und Verbänden die Schwerpunktthemen des Stellungnahmeverfahrens in einer Tagung in Loccum auf und vertieften sie. In den letzten Monaten sichtete der Verfassungsausschuss dann die Stellungnahmen und die Ergebnisse der Tagung und erarbeitete daraus den Verfassungsentwurf, der jetzt der Landessynode vorliegt. Ab Anfang Dezember wird der Entwurf dann auch auf der Internetseite kirchenverfassung2020.de veröffentlicht. Endgültig beschließen wird ihn die Landessynode dann auf ihrer nächsten Tagung im Frühjahr 2019.
Der neue Verfassungsentwurf enthält eine Reihe von Themen, die bisher gar nicht oder in anderer Form Teil der Verfassung gewesen sind. Zum ersten Mal wird das Verhältnis der Kirche zum demokratischen Rechtsstaaat beschrieben. Die Bedeutung des Ehrenamts für die kirchliche Arbeit wird ausführlich aufgenommen und die Position der Kirche im Gegenüber zum Judentum, in der Ökumene und im interreligiösen Dialog thematisiert.
Weitere Themen sind die gezielte Einbindung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in kirchliche Leitungsgremien sowie eine Öffnung des Gemeindebegriffs, der eine größere Flexbiblität in den kirchlichen Strukturen möglich macht. Dabei beschreibt die Verfassung an vielen Stellen den Rahmen für strukturelle und theologische Fragestellungen. Als nächste Schritte werden dann die Neufassungen der Ordnungen für Kirchenkreise und Kirchengemeinden folgen, die auf der Verfassung aufbauen.