11. Wann erreichen wir die Gender-Gerechtigkeit in unserer Landeskirche und schaffen eine angemessene Beteiligung junger Menschen?
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Die Zeit des Wartens und Erörterns und Beschließens ist vorbei. Es drängt, denn wir sind diesem Maßstab verpflichtet. Es geht nicht um irgendeine Alibi- Nummer, sondern um eine auftragsgemäße Gestaltung und Leitung unserer Kirche (40:40:20-Regelung).
Die Geschlechter sollten paritätisch verteilt und 20 Prozent der Anwesenden müssen unter 27 Jahre alt sein. Wir haben diese Debatte in der Verfassungsdiskussion und müssen offensiv werben auf allen Ebenen.
Gerade die neu gewählten Kirchenvorstände sollten unsere Anwälte für dieses Leitbild werden. Und so wird es über kurz auch in den Kirchenkreisvorständen, den Kirchenkreistagen und in der Landessynode Wirklichkeit werden.