Startseite Archiv Tagesthema vom 26. März 2018

Verfassung auf breite Basis stellen

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Kirchenverfassung aus dem Jahr 1965 soll grundlegend überarbeitet und erneuert werden

Die hannoversche Landeskirche will ihre Verfassung aus dem Jahr 1965 grundlegend überarbeiten und erneuern. Dazu hat sie einen vom Verfassungsausschuss vorgelegten Entwurf unter anderem auch im Internet öffentlich zur Diskussion gestellt.

"In einem nie dagewesenen Partizipationsprozess ist debattiert worden, wie wir in Zukunft Kirche sein wollen", sagt die Präsidentin des Landeskirchenamtes, Stephanie Springer. Zuvor hatten 150 Vertreter aus der evangelischen Landeskirche sowie externe Experten bei einer Tagung in Loccum bei Nienburg über die künftige Verfassung beraten. 

Nach dem Entwurf sollen die rund 1.260 Gemeinden der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland unter anderem mehr Möglichkeiten erhalten, sich als traditionelle Ortsgemeinde oder als themenorientierte "Personalgemeinde" zu organisieren. Damit soll Springer zufolge auf die immer vielfältiger werdenden Lebensentwürfe der Menschen reagiert werden. Denkbar wären zum Beispiel Jugendgemeinden oder Gospelgemeinden, die sich in loser Form oder institutionalisiert zusammenfinden könnten.

Bisher sind solche Gemeinden nach den Worten des Synodalen Rolf Bade als Ausnahmen definiert worden. Über ihre künftige Gestalt und die Frage, ob sie der Ortsgemeinde gleichgestellt werden sollen, sei lebhaft diskutiert worden.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Tagung soll ein überarbeiteter Verfassungsentwurf entstehen, der im November in die Landessynode eingebracht und im Frühjahr 2019 beschlossen werden soll. Anfang 2020 soll die neue Verfassung in Kraft treten.

Der Verfassungsausschuss

Der Neufassung sind anders als bisher theologische Grundaussagen vorangestellt, die unter anderem Bezug auf die "Barmer Theologische Erklärung" von 1934 nehmen. Damit hatte sich damals die "Bekennende Kirche" gegen die Kirchenpolitik der Nationalsozialisten gewandt. Der Entwurf hält fest, dass die Kirche zum demokratischen Rechtsstaat stehe. Er betont zudem, dass Juden nicht zum "Religionswechsel" bewegt werden sollen. Neu aufgenommen werden soll Springer zufolge, dass sich die Kirche gegen jede Form der Judenfeindlichkeit stelle.

Der Entwurf beschreibt zudem den Dialog zwischen den Religionen und den öffentlichen Auftrag der Kirche. Die Kirche fühle sich mitverantwortlich für die Werte in der Gesellschaft, sagte die leitende Juristin Springer. "In diesem Sinne dürfen wir uns politisch einmischen, weil sich die Kirche für das Gemeinwesen einsetzt."

Der Entwurf räumt Jugendlichen mehr Beteiligungsmöglichkeiten in den Gremien ein. Mit der Verfassung will die evangelische Landeskirche zudem schlankere Strukturen schaffen. So soll der Kirchensenat, ein runder Tisch der kirchenleitenden Organe, entfallen. 

epd
Dr. Matthias Kannengießer, Präsident der Landessynode, Richter

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