Ausgang ungewiss
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Nach zwei Anwälten von Nebenklägern haben jetzt auch die Verteidiger von Oskar Gröning Revision gegen das Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess eingelegt. Nach ihrer Auffassung könnte ihr 94-jähriger Mandant doch noch davon profitieren, dass er in früheren Verfahren gegen andere SS-Leute als Zeuge ausgesagt hat, sagte der hannoversche Rechtsanwalt Hans Holtermann dem epd.
Strafmildernd könne sich zudem eine unrechtsmäßige Verfahrensverzögerung auswirken. „Das ist das, was wir nach derzeitigem Stand genau prüfen werden“, sagte Holtermann. Gröning war bereits 1978 als Beschuldigter vernommen, aber zunächst nie angeklagt worden. Während des Lüneburger Prozesses hatten die Verteidiger darauf plädiert, den früheren SS-Mann freizusprechen oder ihm zumindest eine Haft zu ersparen.
Das Lüneburger Landgericht hatte Gröning am 15. Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Es befand den früheren Buchhalter von Auschwitz für schuldig, durch seine Tätigkeit in dem Lager den fabrikmäßig organisierten Massenmord an ungarischen Juden unterstützt zu haben.
Rechtsanwalt von Oskar Groening Hans Holtermann. Bild: epd-Bild/ Hans-Jürgen Wege
Auch die Nebenklage Anwälte Andreas Schulz und Khubaib-Ali Mohammed haben Revision eingelegt und wollen den Fall Gröning vor den Bundesgerichtshof bringen, wie das Landgericht bestätigte. Sie hatten bereits während des Prozesses beantragt, dass Gröning nicht wegen Beihilfe, sondern wegen Mittäterschaft am Massenmord angeklagt werden sollte. Aus Sicht ihrer Mandanten habe das Landgericht die Taten Grönings im Vernichtungslager Auschwitz nicht korrekt bewertet.
Eine Mehrheit der Nebenkläger, die meisten von ihnen Auschwitz-Überlebende, hatten das Urteil dagegen begrüßt. Eine Revision gefährde, dass es rechtskräftig werde und wecke falsche Hoffnungen, sagte der Nebenklage Anwalt Thomas Walther aus Kempten. Er halte es für unrealistisch aus dem Gehilfen Gröning einen Mittäter zu machen.
„Ich habe während des Prozesses kein einziges Indiz gehört, das die Verurteilung wegen Täterschaft begründen würde“, sagte Walther, der gemeinsam mit Kollegen rund 50 der insgesamt mehr als 70 Nebenkläger vertritt. Gleichzeitig habe er Verständnis für Nebenkläger, die sich angesichts der Ermordung ihrer Familien und ihres eigenen Leides eine lebenslängliche Haftstrafe wünschten.
Auch die Staatsanwaltschaft Hannover prüft eine Revision. Die Frist dafür läuft noch bis zum 22. Juli. Ob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als nächste Instanz die Revision zulässt, entscheide sich erst nach der schriftlichen Begründung von Urteil und Revisionsanträgen, sagte die Sprecherin des Lüneburger Landgerichtes, Frauke Albers. Bis zum 16. September habe das Lüneburger Gericht Zeit für die Urteilsbegründung Zeit. Danach blieben Anwälten und Verteidigern ein Monat, um Gründe für die Revision auszuführen.
epdGröning, sitzend, mit seinen Anwälten Hans Holtermann und Susanne Frangenberg. Bild: epd-Bild/ Hans-Jürgen Wege
Urteilverkündung durch Richter Franz Kompisch (Mitte).Bild: epd-Bild/ Hans-Jürgen Wege