Wenn der Todeswunsch drängt
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Patientenschützer haben am Rande der Sterbehilfe-Debatte im Bundestag davor gewarnt, den Suizid als unabwendbaren persönlichen Wunsch zu betrachten. Aufgabe der Gesellschaft dürfe es nicht sein, Suizidwünsche stillschweigend hinzunehmen oder sogar zu befördern, sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch in einem Interview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (02. Juli 2015).
Genau das schleiche sich jedoch seit einigen Jahren ein, betonte Brysch: „Sogenannte Sterbehelfer bieten den Tod in den Gelben Seiten an. Es entsteht ein Sog, der Alte, Schwerstkranke und Depressive mit sich reißt.“ Er erfahre täglich von Menschen, die anderen nicht zur Last fallen wollten.
Der Patientenschützer forderte einen Wechsel im Gesundheitssystem, das bislang allein auf Heilung setze. „Lindern und Pflegen kosten Geld.“ Der Gesetzgeber müsse die Prioritäten ändern. „Viel Geld würde frei, wenn Menschen nicht in Therapien und Operationen gedrängt würden, die keine Lebensqualität bringen.“
Der Bundestag diskutierte am Donnerstag erstmals die Vorschläge von vier Parlamentariergruppen. Sie reichen von der grundsätzlichen Erlaubnis für die Arbeit von Sterbehilfevereinen bis zum strikten Verbot der Sterbehilfe.
epdDer Bundestag diskutiert darüber, ob es erlaubt sein soll, Menschen beim Suizid zu helfen. Ein besonderer Fall ist, wenn Patienten entscheiden, sich durch Fasten selbst das Leben zu nehmen. Umstritten ist aber, welche Rolle den Ärzten dabei zukommt.
Grundsätzlich müsse man den Wunsch eines Menschen, durch Fasten zu sterben, respektieren, sagt Michael Coors. Er ist Theologischer Referent am Zentrum für Gesundheitsethik an der Evangelischen Akademie Loccum in Hannover. Voraussetzung sei allerdings, dass der Patient bei klarem Verstand sei und die Entscheidung nicht aus einer Depression heraus falle.
Tatsächlich sei es letztlich immer eine Ermessensfrage, ob der Todeswunsch eines Patienten wirklich freiverantwortlich gefallen sei, betont Coors. An diesem Punkt geraten Ärzte immer wieder in Gewissenskonflikte. Medizinern untersagt derzeit in der Regel das Standesrecht der Bundesärztekammer, nicht jedoch das Strafrecht, eine Hilfe beim Suizid, die ansonsten für jeden anderen Bürger straflos ist. Viele Mediziner sehen die Begleitung von Menschen, die sterbefasten, aber nicht als Beihilfe zum Suizid. Denn der Arzt unterstützt die Selbsttötung nicht aktiv, sondern unterlässt lediglich die Zwangsernährung.
Entscheidend sei aber, dass der Arzt die moralische Pflicht habe, mit dem Patienten über Alternativen zur Selbsttötung zu sprechen, sagt Coors. Meist sei es die Angst vor Schmerzen und vor dem Alleinsein, die Patienten dazu bringe, ihren Selbstmord zu planen, berichtet Hardinghaus: „Man muss dem Patienten diese Angst nehmen.“ Zum Beispiel durch eine gute Betreuung und die Versorgung mit Schmerzmitteln.
epd