Vorrang für Glaubensfreiheit
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Der Osnabrücker Islamwissenschaftler Bülent Ucar hat das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Die Entscheidung sei überfällig gewesen, sagte Ucar. Das vorherige Kopftuch-Urteil der Karlsruher Richter von 2003 sei „gesellschaftspolitisch falsch“ gewesen und faktisch einem Berufsverbot für die betroffenen Frauen gleichgekommen. Auch der Rat der Religionen in Hannover begrüßte das Urteil. Kritik übte hingegen der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Freitag in einer Grundsatzentscheidung erklärt, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Demnach genügt für ein solches Verbot keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden durch das Tragen eines Kopftuchs. Das Urteil war bereits am Freitag deutschlandweit heftig diskutiert worden. (AZ: 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10)
Die muslimische Sprecherin des Rates der Religionen in Hannover, Hamideh Mohagheghi, sagte: „Ich hoffe, dass das Kopftuch durch das Urteil des Verfassungsgerichtes in Deutschland jetzt endlich ein Stück Normalität wird.“ Der Rat leitet unter anderem das bundesweit einzigartige „Haus der Religionen“. Dort treffen sich Christen, Juden, Muslime, Hindus, Buddhisten und Vertreter der Baha'i-Religion zu gemeinsamen Veranstaltungen und informieren über ihre Religionen.
Islamwissenschaftler Ucar betonte, muslimischen Frauen, die erfolgreich ein Lehramtsstudium abgeschlossen hätten, dürfe man nicht unterstellen, dass sie gegen ihren eigenen Willen ein Kopftuch tragen würden. Für sie sei das Tragen kein Zeichen der Unterdrückung. Nach seiner Einschätzung wird die Zahl muslimischer Lehrerinnen, die künftig ein Kopftuch im Unterricht tragen, „überschaubar“ sein. „Das muss diese Gesellschaft ertragen.“
Er hält es allerdings für problematisch, dass die Verfassungsrichter ein Verbot dann für möglich halten, wenn es zur konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens führen könne. Diesen Passus müssten die Juristen konkretisieren. Es dürfe nicht dazu führen, dass antiislamisch gestimmte Eltern dies als Hebel gegen muslimische Lehrerinnen nutzten, weil sie meinten, „Krawall machen zu müssen.“
Auch der Staatsrechtler Hans Michael Heinig problematisierte am Samstag in dieser Beziehung das Urteil. Der Professor für Öffentliches Recht und Staatskirchenrecht der Universität Göttingen bezeichnete es im WDR-Radio als „ambivalente Entscheidung.“ Es erlaube Unterschiede zwischen Regionen, Schultypen und einzelnen Schulen und werde zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, ob tatsächlich eine Gefährdung des Schulfriedens vorliege.
Auf der einen Seite könne das Kopftuch muslimischer Lehrerinnen vielleicht als Ausdruck einer offenen Gesellschaft angesehen werden, das die Normalität religiöser und kultureller Vielfalt widerspiegelt. Auf der anderen Seite erlebten vor allem Grundschulkinder ihre Lehrer als Vorbilder, sagte der Jurist. Das Bundesverfassungsgericht ziele in seinem Urteil besonders auf Kopftuchträgerinnen ab, die glaubten, dass sie zwingend ein solches Tuch als Ausdruck ihres Glaubens tragen müssen. Es sei schwierig nachzuvollziehen, dass Lehrerinnen mit einem so kritischen Verhältnis zu ihrer eigenen Identität erklärten, für sie sei das Kopftuch zwingend, aber Dritte sollten machen, was sie wollen.
epd„Es wäre schön, wenn sich noch viel mehr Menschen trauen würden, uns zu besuchen“, wünschte sich Merve Duran beim Besuch von Landessuperintendentin Dr. Ingrid Spieckermann in der Moscheegemeinde Eyub Sultan in Empelde. An der Begegnung mit Imam Hasan Uzun und Mitgliedern des Vorstands und des Frauenvorstands der Gemeinde nahmen neben der Landessuperintendentin von evangelisch-lutherischer Seite die Superintendentin des Kirchenkreises Ronnenberg, Antje Marklein, Pastoren der beteiligten Kirchengemeinden und weitere Mitarbeitende teil. Es war einer der Höhepunkte der Visitation des Kirchenkreises und der Kirchengemeinde Ronnenberg.