Nicht „untergetaucht"
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erntet mit seinem Vergleich zwischen Kirchenasyl und Scharia heftigen Widerspruch der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Vergleich sei „aus unserer Sicht abwegig“, sagte ein EKD-Sprecher in Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Das Kirchenasyl bedroht weder das Recht, noch taugt es zu einer Grundsatzdebatte,“ sagte der EKD-Sprecher. In 90 Prozent der Kirchenasylfälle komme es zu einer „positiven Würdigung“ durch die Behörden. „Dies dürfte für neun von zehn Scharia-Polizisten so nicht gelten.“
De Maizière hatte zuvor seine Kritik an einem „Missbrauch des Kirchenasyls“ bekräftigt. Angesichts staatlicher Regeln könne sich eine Institution nicht über das Recht setzen. Der Innenminister rückte das Kirchenasyl in die Nähe zur Scharia, die als „eine Art Gesetz für Muslime“ auch nicht über deutschen Gesetzen stehen dürfe. Die Äußerungen waren auf heftige politische Reaktionen gestoßen. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, nannte den Vergleich „absurd“.
Bereits Ende Januar betonte der hannoversche Landesbischof Meister als Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, dass das Kirchenasyl ein offensichtlich notwendiger Schutzraum für Menschenrechte sei. „Es wird nur gewährt, wenn jemand trotz aller staatlichen Gesetze und Hilfen von Abschiebung, menschenunwürdigen Umständen oder Lebensgefahr bedroht ist.“ Es wende sich nicht gegen den Rechtsstaat, sondern erinnere diesen an das grundgesetzlich verankerte Recht auf Menschenwürde, Freiheit und körperliche Unversehrtheit.
„Die Worte des Ministers belasten in ungewöhnlicher und überflüssiger Weise das gute Verhältnis zwischen Kirche und Staa,“ sagte der evangelische Theologe. De Maizière hatte laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ gesagt, er habe als Christ zwar Verständnis, dass die Kirchen „in Einzelfällen“ unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnähmen. Doch es gehe nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten.
„Ich habe hohen Respekt vor dem Mut der Kirchenasylgemeinden und ihrem biblisch motivierten Handeln,“ sagte der Bischof. In den meisten Fällen könne den Menschen in einem Kirchenasyl durch eine erneute Überprüfung ihres Schutzbegehrens geholfen werden. Das zeige ganz klar seine Notwendigkeit, auch wenn es gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. „Es ist bedauerlich, dass solche Äußerungen von Politikern das Engagement der Kirchen als wichtigste zivilgesellschaftliche Akteure für den Schutz und die Aufnahme von Flüchtlingen infrage stellen,“ unterstrich Meister.
epdHintergrund der Auseinandersetzung ist die stark steigende Zahl der Kirchenasyle in Deutschland. Nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ gibt es gegenwärtig 200 Fälle mit mindestens 359 Personen, darunter 109 Kinder. Beim Kirchenasyl handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will die Bedingungen für die Betroffenen verschärfen. Sie sollen für „flüchtig“ erklärt werden, obwohl ihr Aufenthaltsort bekannt ist. Die Kirchen lehnen die geplanten Neuregelungen ab.
Ein entscheidender Faktor dieser Neuregelungen sind die umstrittenen Dublin-III-Bestimmungen der Europäischen Union: Im Kirchenasyl befinden sich zumeist Menschen, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist sind. Sie dürfen nur im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Asyl beantragen - es sei denn, die Überstellungsfrist von sechs Monaten wird überschritten. Werden die Betroffenen als „flüchtig“ eingestuft, wie es das Migrations-Bundesamt seit kurzem tut, verlängert sich die Frist auf 18 Monate.
epd/Redaktion