Startseite Archiv Pressemitteilung vom 08. März 2018

Pressegespräch über die neue Verfassung der Landeskirche am 13.3., 13 Uhr

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Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers will ihre Verfassung erneuern und damit eine Debatte über die künftige Gestalt unserer Kirche führen. Von März bis Dezember 2017 stand der vom Verfassungsausschuss vorgelegte neue Entwurf öffentlich zur Diskussion, die Ergebnisse sowie der Verfassungstext sind unter www.kirchenverfassung2020.de einsehbar. Der Verfassungsausschuss hat alle Stellungnahmen und Kommentare ausgewertet und diskutiert diese derzeit auf einer Tagung in Loccum, zu der 150 Personen eingeladen sind.

Am Dienstag, den 13. März um 13.00 Uhr stellen wir Ihnen im Raum 236 im Landeskirchenamt (Rote Reihe 6, Hannover) eine Bilanz zu dieser Tagung vor und informieren Sie über den aktuellen Stand der Verfassungsdebatte. Dazu stehen u.a. die Präsidentin des Landeskirchenamtes, Dr. Stephanie Springer, und ein Vertreter der Landessynode als Gesprächspartnerin und Gesprächspartner bereit.

Der Zeitplan:

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Tagung wird der Verfassungsausschuss einen überarbeiteten Verfassungsentwurf erstellen, der dann im November 2018 in die Landessynode eingebracht und im Frühjahr 2019 beschlossen werden soll. Zum 01. Januar 2020 soll die neue Verfassung in Kraft treten.

Weitere Informationen zum neuen Entwurf der Verfassung:

Die neue Verfassung soll die kirchliche Wirklichkeit wieder besser abbilden als die geltende Verfassung von 1965. Sie soll neue Gestaltungsspielräume eröffnen und neue Entwicklungen für das kirchliche Leben ermöglichen. Dem Entwurf liegen vor allem folgende Erwägungen zugrunde:

  • Die theologischen Aussagen zum Selbstverständnis der Landeskirche werden deutlicher als bisher im Verfassungstext benannt.
  • Die Vielfalt der Formen kirchlichen Lebens wird im Entwurf beschrieben und gewürdigt.
  • Ausgehend von dem Gedanken des in der Taufe begründeten Allgemeinen Priestertums formuliert der Entwurf Grundaussagen zum Miteinander der verschiedenen Dienste und Berufsgruppen, zur Gemeinschaft von beruflichem Dienst und Ehrenamt und zur Bedeutung des Amtes der öffentlichen Verkündigung.
  • Deutlicher als bisher beschreibt der Entwurf den öffentlichen Auftrag der Kirche in der Gesellschaft und in der Welt.
  • Der Entwurf erinnert an den gemeinsamen Auftrag der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der Landeskirche, die Verkündigung des Evangeliums zu fördern, und nimmt die Veränderungen auf, die sich im Verhältnis dieser drei Handlungsebenen in den letzten Jahrzehnten vollzogen haben.
  • Der Entwurf eröffnet neue Möglichkeiten der Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an der Arbeit in unserer Kirche.
  • Die Organstruktur auf der Ebene der Landeskirche wird klarer geregelt und vereinfacht.

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Pastor Dr. Johannes Neukirch
Pressesprecher der Landeskirche
Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Rote Reihe 6, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 1241-799
Fax:  0511 / 1241-820
Mobil: 0172 / 4159584
E-Mail: Johannes.Neukirch@evlka.de
www.Landeskirche-Hannover.de

Pressemitteilung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 09.03.2018
Abstimmung_Verfassung
Die Landessynode stimmt über die Kirchengesetze zur Änderung der Verfassung ab. (Archivbild) Bild: Jens Schulze