Stellungnahme zur Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm um die Klage auf Unterlassung von Streiks in kirchlichen Einrichtungen
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Stellungnahme der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und seines Diakonischen Werkes zur Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm um die Klage auf Unterlassung von Streiks in kirchlichen Einrichtungen:
Wie das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind wir der Auffassung, dass Streik und Aussperrung im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis stehen, und dies durch das Grundgesetz garantiert ist. Von diesem Grundsatz weicht die Entscheidung des LAG Hamm ab.
Eine endgültige Stellungnahme zu den Ausführungen des Gerichts können wir erst geben, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dann prüfen wir, ob wir zusammen mit den anderen Klägern in Revision vor das Bundesarbeitsgericht gehen werden.
Hintergrund: Die Evangelische Kirche von Westfalen und ihr Diakonisches Werk, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. und einzelne diakonische Träger hatten im September 2009 Klage gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi eingereicht. Der Klage hatten sich auch die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und ihr Diakonisches Werk angeschlossen. Im März 2010 hat das Arbeitsgericht Bielefeld Verdi untersagt, Beschäftigte der Diakonie zu Streiks aufzurufen. Im Gegensatz zur Vorinstanz hat das Landesarbeitsgericht die Klage nun abgewiesen. Streiks in kirchlichen Einrichtungen seien "nicht ausnahmslos unzulässig".
Hannover, 14.1.2011
Pressestelle der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Pressestelle des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers