Startseite Archiv Pressemitteilung vom 21. Oktober 2010

Presseerklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Weitererkundung des Gorlebener Salzstocks als möglichen Endlagerstandort für hoch-radioaktive wärmeentwickelnde Abfälle

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Presseerklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Weitererkundung des Gorlebener Salzstocks als möglichen Endlagerstandort für hoch-radioaktive wärmeentwickelnde Abfälle

*** Sperrfrist 21.10.2010, 15 Uhr ***


Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers unterstützt die Klage der Kirchengemeinde Gartow gegen die Zulassung der Arbeiten zur Fortsetzung der Erkundung des Gorlebener Salzstocks. Die Kirchengemeinde hat ihre Klage heute beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Sie verfügt über Grundstücke und Salzrechte im Erkundungsgebiet.

Die Kirchengemeinde Gartow klagt gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld wegen Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben bis zum 30.09.2020 und wegen der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010/2012 für das Bergwerk Gorleben zur Erkundung des Salzstocks Gorleben.

Die hannoversche Landeskirche begleitet den Prozess der Erkundung des Gorlebener Salzstocks von Anfang an. Sie ist nicht grundsätzlich gegen Erkundungen, hält jedoch - zusammen mit der Kirchengemeinde - die folgenden von der Landessynode beschlossenen notwendigen Bedingungen für nicht gegeben: 1. gleichzeitige Erkundung mindestens eines weiteren Standortes und eines anderen Wirtsgesteins als Salz, 2. in einem transparenten öffentlichen Verfahren entwickelte standortunabhängige Sicherheitskriterien nach internationalem Standard, 3. Erkundung nach den Regeln des Atomrechts statt des Bergrechts, damit unter dessen speziellen Beteiligungsformen für Bürgerinnen und Bürger.

"Aufgrund ihres biblischen Auftrags ist die Kirche verpflichtet, sich mit allem Nachdruck für die Bewahrung und verantwortliche Bebauung der Schöpfung einzusetzen. Entscheidungen und Maßnahmen müssen am Kriterium der Risikovermeidung für Mensch und Natur gemessen werden und bis in eine weit entfernte Zukunft Bestand haben. Aufgrund des außerordentlich hohen Gefährdungspotentials der Endlagerung hoch-radioaktiver wärmeentwickelnder Abfälle müssen strengste Maßstäbe für die Sicherheit eines Endlagers gelten. Unserer Meinung nach bedarf es bei einer Entscheidung dieser Reichweite eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses, der Parteien, gesellschaftliche Gruppen und Wahlperioden übergreift", sagt Arend de Vries, geistlicher Vizepräsident des Landeskirchenamtes.

Die hannoversche Landeskirche hat großes Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung im Wendland und erwartet von den politisch Verantwortlichen, dass den betroffenen Menschen Vertrauen entgegengebracht wird, dass sie in sämtliche Prozesse einbezogen werden und die Erkundung transparent, nachprüfbar und ergebnisoffen durchgeführt wird. Deshalb unterstützt sie, ebenso wie der Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg, die Klage der Kirchengemeinde Gartow. Im Blick auf die anstehenden CASTOR-Transporte appelliert sie an alle Beteiligten, sich ihrer Friedenspflicht bewusst zu sein und Gewaltlosigkeit zu üben.


Hannover, den 21. Oktober 2010
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher