Disziplinarverfahren gegen Propst a.D. von Nordheim rechtskräftig beendet
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Die Disziplinarkammer der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig hat an zwei Tagen in nichtöffentlicher Sitzung das Disziplinarverfahren gegen Propst a.D. Wolf-Dietrich von Nordheim verhandelt. Propst a.D. von Nordheim wurde ausführlich vernommen.
Die Disziplinarkammer hat dabei zwar einen Verstoß gegen haushaltsrechtliche Überprüfungspflichten festgestellt, aber bei der gesetzlich erforderlichen Gesamtwürdigung des Verhaltens und der dienstlichen Leistungen von Propst a.D. von Nordheim nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung keine Disziplinarmaßnahme für angebracht gehalten.
Ausschlaggebend waren für die Disziplinarkammer u.a. folgende Gesichtspunkte:
Propst a.D. von Nordheim hat sich mit einem außerordentlichen persönlichen Einsatz um eine Sanierung und um den Fortbestand der in ihrer Arbeit erfolgreichen Diakonie gGmbH des Kirchenkreises Uelzen bemüht. Außerdem hat er bereits im Oktober 2009 sein Amt als Superintendent des Kirchenkreises Uelzen aufgegeben. Ferner hat die Disziplinarkammer die Verdienste gewürdigt, die sich Propst a.D. von Nordheim um den Kirchenkreis Uelzen und in seinen synodalen Ämtern für die Landeskirche und für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erworben hat.
Deshalb hat die Disziplinarkammer das Disziplinarverfahren gegen Propst a.D. von Nordheim durch Urteil vom 14. April 2010 eingestellt.
Gegen das Urteil kann keine Berufung eingelegt werden. Das Disziplinarverfahren ist somit rechtskräftig abgeschlossen.
Hannover, 16.4.2010
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch
Pressesprecher