Presseerklärung der Landeskirche zum Rücktritt von Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Erklärung der kirchenleitenden Gremien der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Die Landeskirche respektiert den Entschluss der Landesbischöfin und hat hohen Respekt davor, wie sie zu ihrer Verantwortung steht und entscheidet.
Die Landeskirche bedauert es sehr, dass die gute und erfolgreiche Zeit mit Landesbischöfin Dr. Käßmann nun zu Ende geht und empfindet als es als großen Verlust, dass die Landesbischöfin nicht mehr für die Arbeit in der Landeskirche zur Verfügung steht.
Wir sind dankbar für die hervorragenden Leistungen der Landesbischöfin in ihrer Leitung und Verkündigung für die Landeskirche. Sie hat unsere Kirche in wichtigen Arbeitsfeldern und bei vielen aktuellen Themen entscheidend vorangebracht. Es war ihr unbedingtes Anliegen, mit dem Evangelium mitten in der Welt präsent zu sein und den Verkündigungsauftrag der Kirche öffentlich wahrzunehmen. Dadurch hat sie viele Menschen angesprochen, sie mit der Botschaft des Evangeliums erreicht und neues Vertrauen zur Evangelischen Kirche geweckt.
Dankbar sind wir auch für die vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit in den letzten zehneinhalb Jahren in den Leitungsgremien der Landeskirche.
Wir wünschen Frau Dr. Käßmann für ihren weiteren Lebensweg Gottes Segen. Unsere guten Wünsche werden sie in der kommenden Zeit begleiten.
+++
An die Redaktionen:
Informationen über die rechtliche Situation nach dem Rücktritt von Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann
Mit dem Rücktritt von Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann endet ihr Dienstverhältnis. Sie kann den Titel "Landesbischöfin a.D." führen. Sie hat das Recht, eine Pfarrstelle oder ein anderes kirchliches Amt zu übernehmen und damit wieder in das Pfarrdienstverhältnis der Landeskirche einzutreten.
Wenn das Bischofsamt nicht besetzt ist, wählt der Kirchensenat aus der Reihe der Landessuperintendentinnen und Landessuperintendenten einen Bischofsvikar oder eine Bischofsvikarin. Weitere bischöfliche Funktionen nehmen der stellvertretende Vorsitzende des Kirchensenats und der Präsident des Landeskirchenamtes wahr. Gottesdienste werden aus dem Kreis der Landessuperintendentin und der Landessuperintendenten sowie der Mitglieder der Geistlichen Abteilung des Landeskirchenamtes übernommen.
Der Kirchensenat wird auf seiner morgigen Sitzung, die um 16 Uhr beginnt, einen Bischofsvikar bzw. eine Bischofsvikarin bestimmen.
Hannover, 24.2.2010
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch
Pressesprecher