Kirche gewährleistet Transparenz bei der Verwendung von Spendengeldern
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Zur Diskussion um das Spendenwesen in Deutschland sagte Pastor Paul Dalby, zuständig für Spendenwerbung, Fundraising und Ehrenamtsarbeit in der Landeskirche: „Was bei UNICEF passiert ist, kann bei uns nicht vorkommen. Wir zahlen keine Provisionen und Erfolgsbeteiligungen. Das lehnen wir aus ethischen Gründen ab.“
Dalby wies darauf hin, dass für das kirchliche Spendenwesen gelte: „Alles, was wir tun, ist öffentlich, wir halten nichts geheim. Was wir tun und wie wir die Mittel verwenden, ist jederzeit kontrollierbar.“
Die Kirche, so Dalby weiter, verbürge sich seit Jahrhunderten dafür, dass Spenden und Stiftungsgelder nach dem Willen der Geber verwaltet werden, auch weit über deren Tod hinaus.
Info zur Verwendung von Kirchensteuern, Spenden und Stiftungsgeldern:
Die Verwendung der Kirchensteuer, der Spenden und Stiftungsgelder geschieht in der Landeskirche in einem transparenten und nachprüfbaren Verfahren. Die Haushaltspläne der Landeskirchen werden von den Synoden, die insoweit den Parlamenten im staatlichen Bereich vergleichbar sind, in öffentlicher Sitzung diskutiert und beschlossen. Haushaltspläne der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden werden für alle Kirchenmitglieder zur Einsicht offen ausgelegt. Übergeordnete Aufsichtsstellen und umfassende rechtliche Regelungen sorgen dafür, dass alle eingenommenen Gelder sachgerecht verwaltet werden. Unabhängige Rechnungsprüfungsämter achten darüber hinaus darauf, dass die Verwaltung des kirchlichen Vermögens durch die dafür zuständigen Gremien einer steten und umfassenden Kontrolle unterliegt. Die Bezahlung der Mitarbeiter orientiert sich im Regelfall an vergleichbaren Positionen im öffentlichen Dienst. Ehrenamtlich tätige erhalten keine Vergütung, haben aber Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen.
Aufgrund der o. g. Grundsätze kommt es für kirchliche Körperschaften auch nicht in Frage, externen Fundraisingberatern Prämien, Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen zu zahlen. Da dies bei anderen Organisationen in der Vergangenheit offensichtlich teilweise Praxis war, hat die Landeskirche die Kirchengemeinden und Kirchenkreise noch einmal ausdrücklich daran erinnert, dass solche Vereinbarungen mit den Zielen einer verantwortlichen Spenderwerbung nicht zu vereinbaren sind und deshalb nicht abgeschlossen werden dürfen.
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch
Hannover, 19.3.2008