Startseite Archiv Pressemitteilung vom 17. November 2007

Presseerklärung zur Berichterstattung im Göttinger Tageblatt vom 17. November 2007 mit der Überschrift „Fall Köhler: Vorwurf der versuchten Nötigung“

Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de

Das Landeskirchenamt weist die Vorwürfe, die am 17. November 2007 im Göttinger Tageblatt gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und gegen den ehemaligen Superintendenten Dr. Wolf-Dietrich Köhler erhoben wurden, zurück.

Das Landeskirchenamt hat die Ermittlungen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nach den Bestimmungen des Disziplinargesetzes der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) durchgeführt. Dieses Disziplinargesetz orientiert sich am Disziplinarrecht des Staates und seinen rechtsstaatlichen Vorgaben. Weil Wolf-Dietrich Köhler die Aufhebung seiner gleichzeitig ausgesprochenen Suspendierung beantragt hatte, war an dem Disziplinarverfahren auch die Disziplinarkammer der Landeskirche beteiligt. Diese ist ein unabhängiges kirchliches Gericht; ihr Vorsitzender ist im Hauptberuf als Vorsitzender einer Kammer am Verwaltungsgericht tätig.

Bei den Ermittlungen wurden Akten eingesehen, Zeugen angehört und Wolf-Dietrich Köhler selbst befragt. Die Befragungen wurden mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Verletzung kirchlicher Amtspflichten, aber keine Straftat vorliege. Allen an den Ermittlungen beteiligten Personen stand und steht es jederzeit frei, sich an die zuständige Staatsanwaltschaft zu wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen.

Seitens des Landeskirchenamtes hat es keinerlei Versuche gegeben, jemanden von diesem Schritt abzuhalten. Im Gegenteil: Wenn das Landeskirchenamt von strafrechtlich relevanten Taten erfährt, schaltet es generell von sich aus umgehend die Staatsanwaltschaft ein! Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen eines Anfangsverdachts. Die Landeskirche kann nicht auf Vermutungen und Spekulationen wie im Falle des Göttinger Tageblattes reagieren.

Herr Dr. Köhler behält sich vor, Verleumdungsklage gegen Personen einzureichen, die wissentlich falsche Informationen an das Göttinger Tageblatt weitergegeben haben.

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Das Landeskirchenamt
Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch

Hannover, den 17. November 2007
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch