Landeskirche und Gemeinschaftsverbände unterzeichnen neue Vereinbarung
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Am Montag, dem 18. Dezember haben Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann und Vertreter der Landeskirchlichen Gemeinschaften im Bereich der hannoverschen Landeskirche eine neue Vereinbarung geschlossen. Sie wurde unterzeichnet vom Hannoverschen Verband Landeskirchlicher Gemeinschaften, dem Ohofer Gemeinschaftsverband, dem Ostfriesischen Gemeinschaftsverband einerseits sowie von der Landesbischöfin für die Landeskirche.
Dadurch sollen die bewährten Beziehungen vertieft und weiterentwickelt werden. Erstmals waren 1994 die Verbindungen der Partner auf eine verlässliche Grundlage gestellt worden.
Die neue Vereinbarung bringt die Wertschätzung der Landeskirche für die Landeskirchlichen Gemeinschaften zum Ausdruck, die als freie Werke pietistische Frömmigkeit leben und missionarisches Engagement innerhalb der Kirche fördern wollen.
Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann begrüßt die Unterzeichnung: "Ich freue mich über die erreichte Verständigung und bin dankbar für den wichtigen geistlichen Beitrag der Gemeinschaften und das gute Miteinander in unserer Landeskirche."
Jürgen Paschke, der Inspektor des Hannoverschen Verbandes Landeskirchlicher Gemeinschaften betont, dass „wir mitwirken möchten, in unserer Kirche Perspektiven zu entwickeln. Das gelingt am besten, wo der Glaube an Jesus Christus zur lebensprägenden Kraft wird. Dafür setzen sich unsere Gemeinschaften mitten in unserer Kirche ein - kreativ und mit hohem Engagement.“
Die Vereinbarung regelt insbesondere die kirchliche Beauftragung der Predigerinnen und Prediger der Gemeinschaften zur öffentlichen Verkündigung und Darreichung des Abendmahls. Mit Zustimmung des jeweiligen Pfarramtes können die Predigerinnen und Prediger im Ausnahmefall Bestattungen und Trauungen und in besonderen Fällen auch Taufen vornehmen. Insbesondere sollen Austausch und Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und Landeskirchlichen Gemeinschaften vor Ort gefördert werden. Verbindlich vereinbart worden ist auch die Beteiligung von Landeskirchlichen Gemeinschaften an Visitationen.
Hannover, 20.12.2006
Pressestelle der Landeskirche