Elternbeitragsfreiheit ist gut - mehr Qualität in Kitas ist besser!
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SPD und CDU haben sich in den Koalitionsgesprächen auf die Beitragsfreiheit auch für das erste und zweite Kindergartenjahr ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 verständigt (HAZ-Bericht vom 14.11.2017).
Beitragsfreiheit ist zwar gut, …
Wir begrüßen grundsätzlich die Beitragsfreiheit, denn:
- Eine Beitragsfreiheit für alle Kindergartenjahre schafft für die Eltern in allen niedersächsischen Kommunen gleiche finanzielle Bedingungen für die Kindergartenbetreuung, während die Höhe der Kita-Beiträge bisher örtlich stark variiert.
- Sie schafft eine finanzielle Entlastung für alle Eltern, die bisher Beiträge zahlen. Das stellt trotz der weitgehend eingeführten Sozialstaffel besonders für Eltern mit kleineren und mittleren Einkommen eine Erleichterung dar. Gerade bei Alleinerziehenden und kinderreichen Familien besteht aktuellen Studien zufolge (z.B. Bertelsmann Studie) ein erhöhtes Armutsrisiko. Finanziert wird diese Entlastung von der Allgemeinheit.
Aber: Leider profitieren die finanziell schwächsten Eltern, die ohnehin wirtschaftliche Jugendhilfe beziehen, nicht! Am stärksten werden wegen der Sozialstaffelung die Eltern mit hohen Einkommen entlastet. Krippen- und Hortbetreuung sind nicht berücksichtigt.
… aber für die Kinder ist mehr Betreuungsqualität dringend erforderlich!
Nach den Berechnungen des Landes (HAZ-Bericht vom 07.11.17) müssen für die Beitragsfreiheit für das erste und zweite Kita-Jahr jährlich 250 Mio. € aufgewendet werden.
Diese großen Beträge hätten nach Auffassung der evangelischen Kirchen und des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen effektiver und nachhaltiger eingesetzt werden können, nämlich für die Betreuungsqualität.
Die Verbesserung der Betreuungsqualität bleibt im Interesse der Kinder als Aufgabe unabdingbar! Wir bitten die neue Landesregierung deshalb dringend, in folgenden Bereichen zusätzliche Mittel nachhaltig zu investieren:
- Eine Verbesserung in der Betreuung braucht zuerst eine Verbesserung des Personalschlüssels auch in den Kindergartengruppen, so wie es bereits durch die Einführung der dritten Kraft in Krippengruppen geschieht.
- Erhöhung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfügungszeiten der Gruppenkräfte und der insbesondere der Leitungsfreistellungen, um die Qualität der Einrichtungen und der Bildungsprozesse zu verbessern.
> Beide Maßnahmen schaffen verbesserte Arbeitsbedingungen und erhöhen dadurch auch die Attraktivität des Erzieherberufs und die Berufsverweildauer der Erzieher und Erzieherinnen. Sie verbessern maßgeblich das knappe Angebot an pädagogischen Fachkräften. Ebenso trägt dazu ein attraktiveres Ausbildungssystem bei. Die Maßnahmen sollten mit der ausstehenden Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) umgesetzt werden.
Begründung:
Die Kinder sind die wichtigste Ressource Niedersachsens. Eine Erhöhung der Betreuungsqualität kommt unmittelbar den Kindern zugute und verbessert den Chancenausgleich.
Sie ist eine notwendige und nachhaltig wirkungsvolle Investition in die Zukunft unseres Landes!
Noch immer besteht für Kinder aus sozial benachteiligten Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund eine erhebliche Ungleichheit bei den Bildungschancen. Die soziale und wirtschaftliche Langzeitwirkung für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes ist erheblich: Die Kinder erhalten bessere Startbedingungen für die Schule, sie bekommen dadurch bessere Aussichten auf einen guten Schulabschluss, eine Ausbildung, einen Arbeitsplatz, der ihren Lebensunterhalt sichert, und soziale Integration. Ein Chancenausgleich geschieht nach Langzeituntersuchungen am wirkungsvollsten durch eine qualitativ gute frühkindliche Bildung in Ergänzung zum Elternhaus. Je früher diese ansetzt, desto besser die Wirkung!
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Pressestelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Pressesprecher Pastor Dr. Johannes Neukirch
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