Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission übernimmt Tarifergebnis des TV-L
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Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat das Tarifergebnis des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übernommen. Nach der Tarifeinigung im Februar diesen Jahres und der endgültigen Veröffentlichung des Vertragstextes im Juli hat die ADK das Tarifergebnis unverzüglich für den Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg übernommen. Es gilt für alle privatrechtlich Beschäftigten der Kirchen mit Ausnahme des Erziehungsdienstes, der zum 1. Januar 2017 in den TVöD-SuE übergeleitet wurde.
Die Lohnerhöhung von zwei Prozent gilt rückwirkend ab 1. Januar 2017 und wurde bereits im Vorgriff auf den ADK-Beschluss vom 18. September an die Beschäftigten ausbezahlt. Eine Lohnerhöhung von weiteren 2,35 Prozent greift ab 1. Januar 2018. Weitere Ergebnisse der Tarifeinigung sind eine gestaffelte Entgelterhöhung für Auszubildende und Praktikanten um jeweils 35 Euro zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 sowie die Einführung der Entgeltstufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15.
Annekatrin Herzog, Sprecherin der Arbeitgeberseite und Thomas Müller, Sprecher der Arbeitnehmerseite, sagen: „Uns war es wichtig, den Beschäftigten das Tarifergebnis möglichst schnell und für die gesamte Laufzeit des Tarifabschlusses zu Gute kommen zu lassen.“
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.
Hannover, den 26.9.2017
Pastor Dr. Johannes Neukirch
Pressesprecher der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
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