Startseite Archiv Pressemitteilung vom 03. Juli 2012

Kirche macht Weg für Lohnerhöhungen der Diakonie frei

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Mit einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie (ARRG-D) nimmt die Konföderation Regelungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf, die die EKD-Synode im November 2011 beschlossen hatte. Damit soll die derzeitige Blockadesituation bei der Lohnfindung in der niedersächsischen Diakonie aufgehoben werden. Zur Auflösung einer Blockadesituation kann nun eine zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Kommissionsmitglieder einen neutralen Schlichter anrufen und dadurch zu rechtsverbindlichen Regelungen kommen.

Der Ratsvorsitzende der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Ralf Meister, sagt: „In erster Linie möchten wir sicherstellen, dass auch die Beschäftigten in der Diakonie nun zügig an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben. Die Diskussion um kirchliche Selbstbestimmung und Gewerkschaftsrechte darf nicht auf dem Rücken diakonischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen werden.“

„Mit dem vom Rat nunmehr beschlossenen Verfahren“, so Bischof Meister, „bleiben wir im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handlungsfähig. Der Rat sieht diese Regelungen jedoch als Übergangsmodell an.“ Meister unterstreicht erneut sein Angebot an die agmav und ver.di, gemeinsam die kirchlichen und diakonischen Arbeitsbeziehungen zu regeln. „Ich setze auf die Kompetenz und das Engagement von agmav und ver.di und möchte auf deren Mitarbeit bei der Regelung der Arbeitsbeziehungen in der niedersächsischen Diakonie nicht verzichten.“

Seit mehr als zwei Jahren warten rund 50.000 Beschäftigte in den niedersächsischen diakonischen Einrichtungen auf eine Erhöhung ihrer Entgelte. Die Vertreter der Mitarbeiterseite hatten im Frühjahr 2011 die für die Lohnfindung zuständige Kommission verlassen und damit eine Vereinbarung über Gehaltsverbesserungen auf unbestimmte Zeit verhindert. Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen Diakonie und Gewerkschaften beschäftigt inzwischen auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das frühestens im Herbst 2012 darüber urteilen wird.

Die vom Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen beschlossenen Änderungen treten erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der hannoverschen Landeskirche in Kraft.

Hannover, 04.07.2012
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher
Pressestelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
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