Tarifverhandlungen: Kirchliche Arbeitgeber bieten volle Einmalzahlung nach TV-L an
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Hannover, 6.5.2008. In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am Montag, 5. Mai, haben die kirchlichen Arbeitgeber der drei evangelischen Kirchen in Braun-schweig, Hannover und Oldenburg den Mitarbeiterverbänden die vollen Einmalzahlungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) angeboten.
Dieses Angebot hätte zum Beispiel für eine Erzieherin in der Vergütungsgruppe Vc BAT einen Betrag von 910 € bedeutet, der im Juli 2008 zur Auszahlung gekommen wäre. Rückwirkend, so das Angebot der kirchlichen Arbeitgeber, sollte darüber hinaus die nach dem TV-L seit Januar 2008 geltende Vergütungserhöhung von 2,9 % an die Beschäftigten gezahlt werden. Auch die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) sollte bei einem Inkrafttreten des kirchlichen Tarifwerks am 01.01.2009 für das Jahr 2008 bereits entsprechend dem TV-L gewährt werden.
Dieses Angebot fand bei den Mitarbeiterverbänden keine Zustimmung. Stattdessen forderten sie weitere rückwirkende Einmalzahlungen. „Dies“, so Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke, „ist für die kirchlichen Arbeitgeber jedoch nicht akzeptabel.“ Radtke zeigte sich enttäuscht: "Mit diesem Angebot sind wir an unser Limit gegangen. Die kirchlichen Beschäftigten hätten, wie sie das immer gefordert haben, von uns die gleichen Beträge erhalten, wie die Beschäftigten im Land Niedersachsen."
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Be-schäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterin-nen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.
Hannover, 6. Mai 2008
Pressestelle der Konföderation
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher
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