Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission: Zeitrahmen und Bedingungen für weitere Verhandlungen vereinbart
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In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am 27. Februar 2008 haben sich die Mitarbeiterverbände und die kirchlichen Arbeitgeber auf einen zeitlichen Rahmen für die weiteren Verhandlungen über die künftige Tarifstruktur für die Beschäftigten in den drei Kirchen in Braunschweig, Hannover und Oldenburg verständigt. Beide Seiten haben das Ziel, die Verhandlungen bis zum Sommer 2008 abzuschließen, damit dann zügig die erforderliche Umstellung vorbereitet werden kann.
Die Verhandlungspartner haben den Arbeitsausschuss damit beauftragt, einzelne Verhandlungspakete schnell zu bearbeiten und dann jeweils der ADK zur Beschlussfassung vorzulegen. Es ist vereinbart worden, Unterlagen und Ergebnisse der Verhandlungen aus dem Ausschuss nur dann zu veröffentlichen, wenn beide Seiten ausdrücklich zugestimmt haben.
Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke zeigte sich erleichtert über diese Entwicklung. "Endlich können wir über die Inhalte eines neuen kirchlichen Tarifwerks verhandeln und halten uns nicht nur mit Verfahrensfragen auf. Bisher hat die einseitige Veröffentlichung von Arbeitsunterlagen aus den Ausschusssitzungen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verhindert. Nach der heutigen ADK-Sitzung erwarte ich, dass nun die erforderlichen Rahmenbedingungen für konstruktive Verhandlungen geschaffen worden sind."
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.
Hannover, 27.2.2008
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch