Mitarbeiterverbände schlagen Angebot auf Weihnachtsgeld aus
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In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am 7. November 2007 haben die kirchlichen Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld für das Jahr 2007 in Höhe von 30 Prozent eines Monatsgehaltes angeboten. Diese Zahlung würde im Vorgriff auf das nach geltendem Recht zu erwartende Weihnachtsgeld des Jahres 2008 vorgenommen werden. Sie wäre den privatrechtlich beschäftigten kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch Ende November zugute gekommen. Die Mitarbeiterverbände lehnten dieses Angebot ab. Sie beharrten weiter auf ihrer prinzipiellen Forderung nach einer unveränderten Übernahme des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber zeigten sich enttäuscht über die starre Haltung der Mitarbeiterverbände. Oberkirchenrätin Andrea Radtke sagte: "Obwohl noch keine Einigung über die neue Tarifstruktur für die Niedersächsischen Kirchen beschlossen ist, wollten wir unser Entgegenkommen in den Verhandlungen signalisieren. Das Weihnachtsgeld hätte z.B. für eine vollbeschäftigte Erzieherin rund 800 Euro bedeutet. Mir ist unverständlich, warum die Mitarbeiterverbände dies abgelehnt haben."
Info zur ADK
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.
Hannover, 7. November 2007
Pressestelle der Konföderation