Kirchliche Arbeitgeber und Vertreter der Mitarbeiter setzen Ausschuss ein
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Am 21. September 2007 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) einen Arbeitsausschuss eingesetzt. Dieser mit Vertretern der Arbeitgeber und Mitarbeitenden besetzte Ausschuss führt die im Mai 2007 begonnenen Verhandlungen über die kirchliche Tarifstruktur für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fort.
Basis der Verhandlungen sind der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die Änderungsvorschläge zum TV-L, die die kirchlichen Arbeitgeber im Juni vorgelegt haben. In den Verhandlungen wird es auch um die Gewährung einer Einmalzahlung für die Beschäftigten für das Jahr 2007 gehen.
Die kirchlichen Arbeitgeber haben die Hoffnung, dass die Verhandlungen bis November abgeschlossen werden können. Sie haben die Bereitschaft signalisiert, im Fall einer Einigung eine mögliche Einmalzahlung noch vor Weihnachten auszuzahlen.
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.
Ansprechpartnerin:
Oberkirchenrätin Andrea Radtke
Tel.: 0511 / 1241 - 289
Hannover, 21.9.2007
Pressestelle der Konföderation