Kirche kritisiert niedersächsische Lösung zum Bleiberecht für Flüchtlinge
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Hannover/Braunschweig. Kritik an der niedersächsischen Lösung zum Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge übt der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Dr. Friedrich Weber (Braunschweig). Sie laufe schwerfällig an, weil von den rund 1800 Anträgen auf Verlängerung von Duldungen erst knapp 100 Betroffene einen Arbeitsplatz nachweisen können, sagte er am Samstag, 11. März, vor der Konföderationssynode in Hannover. Weber bemängelte, dass der Zeitraum, der den Betroffenen für die Arbeitssuche zur Verfügung stehe, zu kurz sei.
Der Ratsvorsitzende plädierte im Grundsatz für den Kompromiss der Bundesregierung, wonach zunächst ein befristetes Bleiberecht bis 2009 ausgesprochen werden soll. In der Erwartung, dass sich die Flüchtlinge in dieser Zeit ernsthaft um Arbeit bemühen. Außerdem unterstützte Weber den Vorschlag, dass das Mindestalter für nachrückende Ehefrauen auf 18 Jahre herabgesenkt wird und dass nur für sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache gefordert werden.
Darüber hinaus sprach sich der Landesbischof für ein Bleiberecht für Alte, Kranke und pflegebedürftige Menschen aus. Das sei insbesondere dann nötig, wenn in den Heimatländern eine adäquate Behandlung und Pflege nicht möglich sei. Angesichts der demographischen Entwicklung plädierte Weber außerdem für die Zuwanderung hochqualifizierter Ausländer insbesondere in Mangelberufen.
Der Ratsvorsitzende bemängelte auch den Start der neuen Härtefallkommission in Niedersachsen. Die restriktiven Zugangskriterien hätten dazu geführt, dass die Kommission beinahe zwei Monate mit den Absprachen über das Verfahren zugebracht habe, bevor überhaupt einzelne Fälle in die Beratung gekommen seien. Alle Mitglieder und auch ihre Stellvertreter seien „geradezu lawinenartig mit Eingaben überschüttet“ worden, so Weber.
Hannover, 10.3.2006
Pressestelle der Konföderation