Kirche und Land unterzeichnen Vereinbarung zur kirchlichen Bestätigung von Religionslehrern
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Nachdem die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen im Juni 2006 das Kirchengesetz über die "Kirchliche Bestätigung von Religions-lehrkräften" verabschiedet hat, haben jetzt Kultusminister Bernd Busemann für das Land sowie Bischof Dr. Friedrich Weber und Oberlandeskirchenrat Jörg-Holger Behrens für die Konföderation die Verwaltungsvereinbarung zur sog. Vo-kationsordnung unterzeichnet.
Der Religionsunterricht ist "gemeinsame Sache" von Kirche und Staat und das neue Kirchengesetzt ist ein Baustein, mit dem die Kirchen der Konföderation ihre Mitverantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen.
In der Vereinbarung, die am heutigen 4. Oktober 2006 unterzeichnet wurde, verpflichtet sich das Land Niedersachsen, nur Personen mit der Erteilung von
evangelischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu betrauen, die eine „Bestätigung“ bzw. „Vokation“ von der evangelischen Kirche erhalten haben. Ü-ber die Staatsprüfungen hinausgehende zusätzliche Prüfungen oder Befragungen über die jeweiligen Lebensverhältnisse der Lehrkräfte sind nicht vorgesehen.
Die Vokation erhält, wer Mitglied einer Kirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ist, bereit ist, den Religionsunterricht gemäß Schulgesetz in Über-einstimmung mit den Grundsätzen der Kirchen zu erteilen und an einer kirchli-chen Einführungstagung teilgenommen hat.
Das Kirchengesetz spricht ausdrücklich von einer "Kirchlichen Bestätigung von Religionslehrkräften". Damit wird deutlich gemacht, dass die staatlichen Examina uneingeschränkt gelten. Mit der "Kirchlichen Bestätigung" soll der Dienst der Re-ligionslehrkräfte durch die Kirchen der Konföderation aktiv begleitet und durch Fortbildungs- und Beratungsangebote unterstützt werden.
Das Kirchengesetz tritt am 1. November 2006 in Kraft. Es ergeben sich im Ein-zelnen folgende Konsequenzen:
Für Religionslehrkräfte, die ihre Fakultas vor dem 01. November 2006 erworben
haben oder länger als ein Jahr fachfremd bereits evangelische Religion unter-richten, gilt die Vokation als erteilt. Wer dennoch eine Vokationsurkunde
bekommen und an einer Vokationstagung teilnehmen möchte, ist dazu herzlich durch die evangelischen Kirchen eingeladen.
Alle Lehrkräfte, die ihre Fakultas nach dem 01. November 2006 erwerben, erhal-ten die Vokation durch das Referendariat. Nach dem Abschluss des Zweiten Staatsexamens muss ein ausgefülltes Formblatt mit der Kopie des Zeugnisses und einer Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Kirche der EKD vorgelegt und eine zweieinhalbtägige Vokationstagung (innerhalb von 2 Jahren) zu be-sucht werden. Die Tagung hat einen thematischen Schwerpunkt, stellt die Lan-deskirchen und kirchlichen Fortbildungsangebote vor und schließt mit einem Got-tesdienst ab.
Alle Lehrkräfte, die am 01. November noch nicht länger als ein Jahr fachfremd Religionsunterricht erteilt haben oder zukünftig erteilen möchten, müssen für die kirchliche Bestätigung die obengenannten Unterlagen einreichen und eine fünftä-gige Vokationstagung (innerhalb von zwei Jahren) besuchen.
Im Schulverwaltungsblatt wird regelmäßig veröffentlicht, wann und wo
Vokationstagungen stattfinden.
Hannover, 4.10.2006
Pressestelle der Konföderation