Einrichtung von Härtefallkommissionen
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Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge in Deutschland
Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen begrüßt ausdrücklich Überlegungen des niedersächsischen Landtages zur Einrichtung einer sog. Härtefallkommission nach § 23a Aufenthaltsgesetz. Die Konföderation schließt sich damit der Empfehlung der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an, die vom 7.-12. November 2004 in Magdeburg tagte.
Ebenso wie die Synode der EKD erwartet die Konföderation, dass alle Bundesländer von dieser Möglichkeit des Zuwanderungsgesetzes Gebrauch machen und Kommissionen dieser Art einrichten.
Die Konföderation hält darüber hinaus aus humanitären Gründen eine Altfallregelung für dringend geboten.
Es gibt in Niedersachsen eine große Zahl von langjährig geduldeten Flüchtlingen. „Viele von ihnen haben trotz aller praktischen Hindernisse in zulässigem Umfang gearbeitet, ihre Kinder gehen hier zur Schule und sie sind weitgehend integriert,“ so der Vorsitzende des Rates der Konföderation, Bischof Peter Krug (Oldenburg). „Die Zeit der aufenthaltsrechtlichen Unsicherheit muss für sie ein Ende haben.“
Die Konföderation evangelischer Kirchen ist der Zusammenschluss folgender Kirchen: Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, Evangelisch-reformierte Kirche, Leer, Evangelisch-Lutherische Landes-kirche Schaumburg-Lippe Die Konföderation erstreckt sich über das gesamte Land Niedersachsen. Sie ist Gegenüber und Partner des Landes Niedersachsen im Sinne des Vertrages der evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen mit dem Lande Niedersachsen (Loccumer-Vertrag von 1955 ). Sie nimmt gesellschaftliche Verantwortung für den evangelischen Teil der niedersächsischen Bevölkerung wahr und vertritt die gemeinsamen Anliegen der evangelischen Kirchen gegenüber dem Land Niedersachsen. Zu ihr gehören 4,37 Millionen Mitglieder.