Landeskirche lockert Regeln für die Wahl von Kirchenvorständen
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Hannover. Das Parlament der hannoverschen Landeskirche hat die Regeln für die Wahlen von Kirchenvorständen gelockert und dabei die Rechte von Jugendlichen gestärkt. Künftig dürfen junge Leute bereits ab 16 Jahren Mitglied im Kirchenvorstand werden, beschloss die evangelische Landessynode zum Abschluss ihrer Frühjahrstagung am Sonnabend in Hannover. Bisher galt ein Mindestalter von 18 Jahren. In Deutschlands größter Landeskirche, die drei Viertel Niedersachsens umfasst, gibt es rund 11.000 ehrenamtliche Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher.
Die neue Regelung gilt ab Juni 2022. Damit können 16-Jährige bereits in diesem Sommer zu Mitgliedern im Kirchenvorstand berufen werden, wenn ein anderes Mitglied ausscheidet. Aus haftungsrechtlichen Gründen können sie allerdings nicht den Vorsitz übernehmen, da sie noch minderjährig sind. Die nächste Kirchenvorstandswahl findet 2024 statt.
Nach kontroverser Debatte kippte das Kirchenparlament zudem das Verbot, dass Familienmitglieder gleichzeitig einem Kirchenvorstand angehören dürfen. Die Meinungen dazu gingen in der Synode auseinander: Die Gegner des Verbots argumentierten, junge Leute könnten so in die Kirchenvorstandsarbeit hineinwachsen, obwohl ihr Vater oder ihre Mutter bereits Mitglied des Gremiums sei. Diese Möglichkeit sei ihnen sonst versperrt. Auch gebe es kein vergleichbares Verbot für Kommunalparlamente. Die Befürworter des Verbots wandten ein, die Kirche müsse den Anschein von „Vetternwirtschaft“ vermeiden. Die Kritiker setzten sich schließlich mit knapper Mehrheit durch.
Wer sich für einen Kirchenvorstand zur Wahl stellt, kann nach dem neuen Kirchengesetz künftig nur für drei Jahre kandidieren statt für die volle Amtsperiode von sechs Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Gewählten dann erklären, ob sie weiterhin dabeibleiben möchten. Hintergrund der Neuregelung ist die Erfahrung, dass junge Menschen häufig noch nicht für einen Zeitraum von sechs Jahren planen können.
Die Synode veränderte auch das Wahlverfahren für die Kirchenvorstände: Danach können Kirchenmitglieder künftig entscheiden, ob sie ihre Stimme per Briefwahl oder online abgeben wollen. Eine zentrale Stelle schickt dafür künftig Wahlunterlagen mit einem Online-Code direkt an alle Mitglieder. Gemeinden können daneben auch auch noch die Stimmabgabe in einem Wahllokal anbieten.
Erprobungen in mehreren Regionen hatten gezeigt, dass sich die Wahlbeteiligung durch ein solches Verfahren steigern lässt. Zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gehören 2,3 Millionen Mitglieder in 1.230 Gemeinden zwischen Hann. Münden und der Nordsee.
epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen