Missbrauch: EKD setzt Betroffenenbeirat vorläufig aus
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Hannover. Der im vergangenen September berufene Betroffenenbeirat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Begleitung der Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch wird vorläufig ausgesetzt. Die bisherige Konzeption sei gescheitert, erklärte die EKD nach einer Sitzung des Gremiums am Montagabend.
Die Mitteilung verwies auf Rücktritte aus dem Beirat und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden. „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.
Es sei deutlich geworden, dass die bisher gewählte Form der Beteiligung an Grenzen gestoßen sei, erklärte der Sprecher des Beauftragtenrats, der Braunschweiger Bischof Christoph Meyns. Das sei für alle Beteiligten „äußerst schmerzlich“. Die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sei für die evangelische Kirche aber zentral und unverzichtbar, betonte Meyns. Daran solle festgehalten werden.
Der Mitteilung zufolge soll die Arbeit des Gremiums extern evaluiert werden. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen mit den ursprünglichen Mitgliedern des Beirats neue Formen der Beteiligung diskutiert werden, hieß es. Für die Zwischenzeit soll es eine andere Form der Betroffenenbeteiligung geben, erklärte die EKD, ohne Details zu nennen.
Die Evaluation soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Ein Neustart der Betroffenenpartizipation sei zwingend erforderlich, sagte Meyns. Die Arbeit des Beauftragtenrats wird demnach aber nicht in die wissenschaftliche Betrachtung einbezogen.
Der Betroffenenbeirat wurde als Gegenüber zum Beauftragtenrat im vergangenen September mit zwölf Mitgliedern berufen. Fünf von ihnen sind bis März zurückgetreten. Sie machten interne Konflikte, aber auch Kritik an der Zusammenarbeit mit dem zuständigen EKD-Gremium geltend. Im März kritisierten im Beirat verbliebene Mitglieder, dass sie nicht ausreichend und rechtzeitig über Sachverhalte informiert und nicht auf Augenhöhe behandelt würden. Die Mitglieder des Betroffenenbeirats haben für Dienstag eine Stellungnahme zum vorläufigen Aus des Gremiums angekündigt.
Vier bis März aus dem Beirat zurückgetretene Mitglieder hatten bereits am Montag eine Erklärung veröffentlicht, in der sie der EKD konzeptionelle und strukturelle Fehler bei der Umsetzung des Beirats vorwerfen. Die ehrenamtlichen Mitglieder seien mit den an sie gestellten Aufgaben überfordert worden. Die Anforderungen seien „weit über das Maß eines üblichen Ehrenamts hinausgegangen“. Sie schlugen vor, die Expertise Betroffener für dringliche Fragen „projektgebunden und auf Honorarbasis“ einzuholen.
Nach der Aufdeckung von Missbrauchsfällen vor allem in der katholischen Kirche wurden auch Fälle aus evangelischen Gemeinden und Einrichtungen gemeldet. Im Oktober 2020 meldeten die zuständigen Kommissionen der Landeskirchen 881 Fälle sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie seit 1950.
epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen