Ad-hoc-Stellungnahme zu pauschalen Besuchsverboten inKrankenhäusern
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Hannover. Aufgrund rasch steigender Corona-Infektionszahlen gilt in vielen niedersächsischen Krankenhäusern erneut ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ziel der von den Ländern erlassenen strengen Regeln ist es, die Anzahl der Kontakte zu begrenzen und hierdurch das Risiko einer Infektion und schweren COVID-19-Erkrankung für alle Patientinn*en sowie für Mitarbeiter*innen in den Kliniken zu verringern. Jeden Tag muss eine steigende Zahl Schwerkranker qualitativ und menschlich gut medizinisch und pflegerisch versorgt werden. Mitarbeiterschutz, Angehörigenschutz und Patient*innenschutz müssen stets in Einklang gebracht werden. Hier tragen die Führungskräfte in den Krankenhäusern derzeit eine hohe Verantwortung.
„Die Initiative Niedersächsischer Ethikrat sieht mit großer Sorge, dass die aktuellen Besuchsbeschränkungen zu einer Isolation der Betroffenen führen“ stellt die Ärztin und Palliativmedizinerin Dr. Thela Wernstedt, MdL fest und führt aus, „dass die Leidtragenden insbesondere Schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen sind“.
„Beistand für Sterbende unter Wahrung ihrer Würde und Achtung ihres Willens sind Grundlagen ärztlichen, pflegerischen und seelsorgerischen Handelns“ ergänzt Dr. Martina Wenker, Lungenfachärztin und Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und fordert „dass auch in Zeiten von Corona selbstverständlich und überall eine Sterbebegleitung durch nahe Angehörige und ein würdevoller Abschied von einem geliebten Menschen ermöglicht werden muss.“
Seit Beginn der Coronakrise setzt sich die Initiative Niedersächsischer Ethikrat öffentlich für die Belange von Menschen ein, deren Bedürfnisse in der Bewältigung der Krise nicht genügend Berücksichtigung finden.
Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen, bekräftigt das ausdrückliche Anrecht „besonders betroffener Patientinn*en bei stationär behandelten Erkrankungen, sowie Menschen am Ende ihres Lebens, des Partners oder der Partnerin bei Geburt und Wochenbett sowie erkrankter Kinder und Jugendlicher auf eine intensive Begleitung durch Angehörige – selbstverständlich unter den erforderlichen Hygieneregeln – auch und gerade jetzt in Zeiten von Corona!“
Initiative Niedersächsischer Ethikrat